Schützen & Erhalten - page 17

Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 17
FACHBEREICHE
Holz- und Brandschutz
Quo vadis, Meldepflicht?
Fast alle Fachleute sind
sich einig – die Melde-
pflicht über den Echten
Hausschwamm muss in
den Landesbauordnungen
wieder verankert werden.
Auf allen Fachveranstal-
tungen wird immer wieder
betont, dass der Echte
Hausschwamm nicht auf
die „leichte Schulter“ zu
nehmen ist. Der „Nestor
der Holzschutzbranche“
Dr. Hans-Joachim Rafalski
schrieb ein Plädoyer für
die Aufrechterhaltung der
Anzeigepflicht (nachzule-
sen in Bautenschutz +
Bausanierung, 22. Jg.,
Sept. 99, Nr. 6 Seite 18
bis 20). Dem ist nichts
hinzuzufügen.
Die Fachbereichsleiter
„Sachverständigenwesen“ und
„Holz- und Brandschutz“ im
DHBV sowie der Bundesvorsit-
zende des Deutschen Schäd-
lingsbekämpfer Verbandes be-
mühen sich gemeinsam um ein
Mitspracherecht bei der Erar-
beitung der neuen Musterbau-
ordnung, um eine Meldepflicht
wieder Bestandteil werden zu
lassen.
Denn die Bauministerkon-
ferenz beauftragte in ihrer 99.
Sitzung im Dezember 1999 die
Fachkommission Bauaufsicht,
die Musterbauordnung bis Jah-
resende 2002 zu überarbeiten.
Dies und auch der Wegfall
der Meldepflicht in Nordrhein-
Westfalen (siehe Tabelle auf
Seite 18) war Anlass, das An-
liegen des DHBV rechtzeitig bei
der Obersten Baubehörde im
Bayrischen Staatsministerium
des Inneren vorzutragen.
Im Schreiben vom 13. Ja-
nuar 2000 an den Berufsver-
band teilte der Vorsitzende der
Fachkommission Bauaufsicht,
Ministerialrat Henning Jäde mit,
dass zum jetzigen Zeitpunkt
leider keine Einbindung von
Verbänden erfolgen kann.
Er schreibt weiter: Im Rah-
men eines „... durchzuführen-
den Anhörungsverfahrens wer-
den Sie jedoch ausreichend
Gelegenheit erhalten, sich zu
den (vorläufigen) Ergebnissen
der Projektgruppe zu äußern
und Anregungen und Einwän-
de vorzubringen...“.
Eine am 22.10.99 zur Sach-
verständigentagung in Kassel
gebildete Arbeitsgruppe wird
die Problematik der Melde-
pflicht verfolgen. Dieser Ar-
beitsgruppe gehören Dr. André
Peylo, Ekkehard Flohr, Alfred
Teutenberg, Manfred Jung,
Dietrich Müller, Bodo Matzat
und Dr. Uwe Noldt an.
Neue Holz-
schutzmittel
Seit Erscheinen des Holz-
schutzmittelverzeichnis-
ses im Juni 1999 sind
neue Holzschutzmittel
zugelassen und bestehen-
de in ihrer Zulassung ver-
längert worden. Die neu-
en Holzschutzmittel bitte
ich auf den Seiten 13 bis
25 im Holzschutzmittel-
verzeichnis nachzutragen:
Adolit EM – F 20
Z-58.1-1511 1 2 3
E1, E5
Katrit Beta
Z-58.1-1513 1 2
E5
Weiterführende Informatio-
nen sind den Technischen Merk-
blättern der Herstellerfirmen
oder dem Zulassungsbescheid
zu entnehmen.
Diese Dokumente gehören
übrigens zur „Pflichtliteratur“
jedes Holzschutzsachverständi-
gen bzw. Praktikers, wenn er
entsprechende Mittel einsetzt!
Bohrwiderstands-
messung
Zerstörungsarme Bohrwider-
standsmessverfahren sind
unter den Sachverständigen
für Holzschutz bekannt. Noch
relativ unbekannt ist das Te-
redo-Mess-System, das auf
der Faserverdrängungbasiert.
In der nächsten Ausgabe
dieser Zeitschrift wird Dipl.
Ing. Ekkehard Flohr dieses
System vorstellen und mit
den bekannteren Verfahren
vergleichen.
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