Schützen & Erhalten - page 18

Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 18
FACHBEREICHE
Holz- und Brandschutz
Meldepflicht bei Befall durch den Echten Hausschwamm,
Hausbockkäfer und Termiten gemäß Bauordnung der Bundesländer
Stand 01.12.99
Bundesland
Meldepflicht
LBO Fassung
§, Abs.
Zuständige
bzw. Änderung
Behörde
vom...
Baden-Württemberg
nein
08.08.95
Bayern
nein
04.08.97
Berlin
nein
03.09.97
Brandenburg
nein
25.03.98
Bremen
nein
27.03.95
Hamburg
ja
*1)
11.06.97
16 (3)
Bauaufsichtsbehörde
Hessen
ja
27.02.98
16 (2)
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mecklenburg-
Vorpommern
nein
06.05.98
Niedersachsen
nein
06.10.97
Nordrhein-Westfalen
*3)
ja
12.10.95
16 (2)
Bauaufsichtsbehörde
Rheinland-Pfalz
nein
24.11.98
Saarland
ja
08.07.98
17 (2)
Bauaufsichtsbehörde
Sachsen
ja
*2)
29.03.96
16 (2)
Bauaufsichtsbehörde
Sachsen-Anhalt
nein
23.06.94
Schleswig-Holstein
nein
05.02.96
Thüringen
ja
03.06.94
16 (2)
Untere Bauaufsichtsbehörde
*1)
Einschließlich der Unterrichtung, dass ein Fachunternehmen mit der Bekämpfung und Schadensbeseitigung beauftragt wurde.
*2)
Einbeziehung eines Fachunternehmens auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung und der Bauaufsichtsbehörde die Be-
auftragung und den Abschluss der Arbeiten schriftl. mitteilen.
*3)
Ab 01.06.2000 tritt die bereits verabschiedete neue Landesbauordnung in Kraft. Eine Meldepflicht besteht dann nicht mehr.
NOTIERT
Rücktritt
Fachbereichs-
leiter Bauten-
und Gewässer-
schutz zurück-
getreten
Dr. Manfred Breitbach ist
mit Wirkung zum 1. Januar
2000 von seinem Amt als Fach-
bereichsleiter „Bauten- und Ge-
wässerschutz“ zurückgetreten.
Dr. Breitbach bedauert die-
sen Schritt, sieht sich jedoch
außerstande die Aufgabenfül-
le des Amtes mit seiner beruf-
lichen Tätigkeit weiterhin zu
vereinbaren. Bis zur Mitglieder-
versammlung, wo über die Nach-
folge von Dr. Breitbach ent-
schieden wird, wird Hans-Axel
Kabrede kommissarisch den
Fachbereich leiten. Wir bedau-
ern den Schritt von Dr. Breit-
bach und danken ihm herzlich
für sein Engagement zum Wohle
des Verbandes.
DHBV-Bundesvorstand
und Geschäftsstelle
Dokumentation:
Gewährleistung
Aufgrund der Betriebsgrö-
ßen und –strukturen unserer
Mitgliedsfirmen ist es üblich,
daß für Leistungen in Verbin-
dung mit Inanspruchnahmen
aus Gewährleistungsfällen keine
Aufzeichnung über den damit
verbundenen Aufwand angefer-
tigt werden (Lohnkosten, Ma-
terialeinsatz und Fremdlei-
stung).
Da die in unser Arbeitsge-
biet fallenden Leistungen mit
einem hohen Risiko verbunden
sind, empfehlen wir Ihnen hin-
sichtlich der steuerlichen Be-
wertung für Rückstellungen
unbedingt entsprechende Auf-
zeichnungen anzufertigen. Eine
Mitgliederbefragung hat erge-
ben, daß Kosten in Höhe von
2 bis 3 Prozent – in Ausnah-
mefällen auch bis zu 5 Prozent
– des Umsatzes üblich sind.
Frank Grabow
Landesvorsitzender NRW
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