Schützen & Erhalten - page 8

DIE FACHBEREICHE
Bautenschutz
Die Schichtdickendiskussion in der
Bauwerksabdichtung
Hintergrund:
Bekanntlich wurde August
2000 die überarbeitete DIN
18195 „Bauwerksabdichtungen“
nach langen Geburtswehen
veröffentlicht. Endlich ist es
gelungen, die lang erprobten
kunststoffmodifizierten Bitu-
mendickbeschichtungen (KMB)
in der DIN aufzunehmen, wur-
de mit Stolz von der herstel-
lenden Industrie hervorgehoben.
Auch die leidige Diskussion der
Trockenschichtdicken ist nun
endlich lastfallabhängig geklärt.
So sind die Trockenschichtdicken
im Teil 4 „Bodenfeuchte/nichts-
tauendes Sickerwasser“ und Teil
5 „Nichtdrückendes Wasser“ mit
mindestens 3,0 mm und im Teil
6 „aufstauendes Sickerwasser“
mit 4,0 mm festgeschrieben.
Analog zur DIN wurde von eini-
gen in der Abdichtung tätigen
Fachverbänden die „Richtlinie
für die Planung und Ausführung
von Abdichtungsarbeiten mit
kunststoffmodifizierten Bitu-
mendickbeschichtungen“ (KMB-
Richtlinie) überarbeitet.
In der KMB-Richtlinie Teil A
werden unter Punkt 4.3 Bitu-
mendickbeschichtungen als
pastöse spachtel- oder spritz-
fähige Bitumenemulsionen be-
schrieben, die in einkomponen-
tige oder zweikomponentige
Bitumendickbeschichtungen
unterschieden werden. Weiter
führt die KMB-Richtlinie aus:
„Sie können beispielweise po-
lystyrolgefüllt oder faserhaltig
sein“.
Im Teil B unter Punkt 2 „Ver-
arbeitung der Beschichtung“
führt die KMB-Richtlinie u.a.
aus: „Die vorgeschriebene Min-
desttrockenschichtdicke darf an
keiner Stelle unterschritten
werden. Dazu ist die erforder-
liche Nassschichtdicke vom
Herstellen anzugeben“.
Das Problem:
Ein Abdichtungsunterneh-
men verarbeitet eine KMB-Ab-
dichtung in der vom Hersteller
angegebenen Nassschichtdicke
auf. Nach dem Abtrocknen der
KMB, also vor Auftrag der
Schutzplatten, wird die Trocken-
schichtdicke mit 3,1 mm fest-
gestellt. Aufgrund einer Män-
gelrüge stellt ein Sachver-
ständiger nach etwa 1½ Jah-
ren Standzeit fest, dass die
Trockenschichtdicke 2,6 bis
2,7 mm beträgt und bemängelt
die erbrachte Abdichtungslei-
stung.
Hieraus ergeben sich Fragen,
deren Antworten für einige Ver-
arbeiter, Bauleiter oder Kontrol-
ler überlebensnotwendig sind.
– Gilt die Trockenschicht-
dicke zum Zeitpunkt der
Abnahme, nach einer
längeren Nutzungsdauer
oder zum Zeitpunkt des
Gewährleistungsablaufs?
– KMBs werden gemäß DIN
18195 Teil 2 Tabelle 9 ei-
ner Druckbelastung unter-
zogen. Gewährleistet diese
Prüfung den Anspruch der
absoluten Materialkon-
stanz über einen längeren
Zeitraum?
– Ist bekannt, dass Poly-
styrolgranulat Schrumpf-
prozessen unterliegt, die
bei ständigem Erddruck
zu einer Komprimierung
(Schichtdickenverände-
rung) führen und diese
Komprimierung nicht re-
versibel ist?
– Gibt es Erkenntnisse über
welchen Zeitraum – bei
Erddruck – die Schicht-
dicke vom KMBs nicht be-
einträchtigt wird?
– Liegt bei der Art reduzier-
ter Schichtdicke eine Be-
einträchtigung der Funk-
tion vor?
– Welche Abminderungs-
faktoren sind für unter-
schiedliche Produkte zu
berücksichtigen?
– Ist das Verformungsverhal-
ten von KMBs anders als
bei anderen bituminösen
Abdichtungsstoffen?
– Hat ein Hersteller die Ver-
pflichtung auf diese Pro-
blematik hinzuweisen und
wie ist diesbezüglich die
Nassschichtdickenvorgabe
hinsichtlich der Produkt-
haftung und der Gewähr-
leistung des Ausführenden
zu bewerten?
– Werden von der Rechts-
sprechung folgende Fragen
berücksichtigt:
– Änderung von einzelnen
Eigenschaften (hier:
Schichtdickenveränderung
mit der Zeit) gegenüber
kontrollierter, eingehalte-
ner Anforderung zum Zeit-
punkt der Abnahme?
– Beibehaltung der Funktion
(hier: Abdichtung gegen
vorgegebene Beanspru-
Es schreibt
für Sie:
Hans-Axel
Kabrede
Fachbereichs-
leiter Bauten-
und Umwelt-
schutz
In der Grafschaft 3
46414 Rhede
Telefon: (0 28 72) 36 47
Telefax: (0 28 72) 60 19
email:
chung) auch bei verän-
derter Eigenschaft?
Für die ausführenden Unterneh-
men ist es wichtig, dass die
herstellende Industrie aber auch
Sachverständige und Juristen
schnellstens zu diesen Fragen
Position beziehen. Gerade in der
nachträglichen Außenabdich-
tung müssen wir auf eine Be-
antwortung dieser Fragen drän-
gen um sicherzustellen, dass die
Anwender und Nutzer des WTA-
Merkblatts 4-6-98/D „Nachträg-
liches Abdichten erdberührter
Bauteile“ keinen Schaden erlei-
den.
Hans-Axel Kabrede
Schützen & Erhalten · September 2003 · Seite 8
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