Schützen & Erhalten - page 17

Fall 1:
Im Zuge einer Schwamm-
sanierung sollte in einer Erdgeschoß-
wohnung ein Teil der Fußbodendie-
lung und der Einschub ausgebaut
werden. Diese Arbeiten begannen
direkt hinter der Wohnungstür. Noch
während des Ausbaus wollte die
Mieterin noch einmal in ihre Woh-
nung und fiel in die Tiefe.
Problem
für meinen Kunden
: er ist in der
Haftung, da seine Mitarbeiter die
Baustelle nicht ordnungsgemäß
sicherten. Glücklicherweise gab es
außer Arztkosten keinen Personen-
schaden. Dies war natürlich ein Fall
für den Betriebshaftpflicht-Ver-
sicherer.
Fall 2:
Mein Kunde erhielt den
Auftrag, in einem Gebäude eine
Bekämpfung gegen den Hausbock
vorzunehmen sowie in einem an-
deren Teil des Gebäudes eine
Schwammbekämpfung. Ein Gutach-
ten gab es über den jeweiligen Be-
fall nicht; die Schwammbekämp-
fung wurde vertraglich nach DIN
68800/4 vereinbart. Nach erfolg-
VERSICHERUNG
Aus der Praxis
Beratungspflicht und ohne die er-
forderlichen Erkundungsmaßnahmen
durchgeführt wurden und somit eine
argliste Täuschung vorliegen soll.
Der gegnerische Anwalt sah die Ver-
tragsgestaltung bzw. das Unterlassen
gegenüber seinem Mandanten aus
der Sicht eines Nichtfachmannes als
vorwerfbares, arglistiges und sitten-
widriges Verhalten gem. §§ 138, 139
BGB an.
Aufgrund dieser Anfechtung
sah er die Verträge rückwirkend als
erloschen an mit der Folge, dass
die bereits gezahlten Beträge zu-
rückzuerstatten sind. Der Streitwert
lag immerhin bei rund
22.000.
Das Problem:
Dies ist
kein
Fall für einen Be-
triebshaftpflicht-Versicherer, da es
um einen Vertragserfüllungsanspruch
geht und auch ein Rechtsschutz-
Versicherer wird keine Deckung im
Rahmen der Firmenrechtsschutz
gewähren, da der Vertragsrechts-
schutz nicht mehr versicherbar ist.
Mit einer ordnungsgemäßen
Dokumentation kann die Firma si-
cherlich den Gegenbeweis antre-
ten und ihre berechtigten Forde-
rungen durchsetzen.
Lebensversicherung und Bezugs-
berechtigung nach Scheidung
Bei Abschluß einer Lebenver-
sicherung vereinbarte der Versiche-
rungsnehmer, dass der andere, na-
mentlich nicht benannte Ehegat-
te im Todesfall begünstigt sein soll.
Diese Vereinbarung wird durch
Scheidung nicht automatisch un-
wirksam, vielmehr stellte der BGH
klar, dass die Person bezugsberech-
tigt ist, die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses Ehegatte war.
Für eine wirksame Änderung
der Bezugsberechtigung bedarf es
einer ausdrücklichen schriftlichen
Erklärung gegenüber dem Versiche-
rer. (BGH-Urteil vom 14.02.2007).
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wird bei Antragstellung nach
Behandlungen, Beratungen und
Untersuchungen der letzten drei
Jahre gefragt, kommt es für die
Anzeigepflichtverletzung nicht auf
die Einschätzung des Versiche-
rungsnehmers (VN) an. Gibt der VN
trotz ärztlicher Feststellung erhöh-
ter Leberwerte nur „Routineunter-
suchung“ an, ist dies arglistig.
(KG vom 18.07.2006 und KG
vom 29.06.2006 6 U 18/06).
Ab sofort finden Sie die aktuellen Informationen zu Neuerungen
und Entscheidungen beim Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht,
Bauvertragsrecht, Betriebswirtschaft und Technik im Mitglieder-
geschützten Bereich der DHBV Homepage.
Recht und Steuerrecht
– Abgabenordnung Änderung
– Erleichterungen durch neue Buchfüh-
rungsgrenzen
– Gewerbezentralregisterauszüge
– Wegfall der Vorlagepflicht
– Kfz-Besteuerung
von Kleinbussen und Pick-ups
– Lohnsteuer
– kein geldwerter Vorteil durch Parkraumgestellung an
Arbeitnehmer
– Payback-Punkte
– dienstlich erworbene Payback-Punkte steuer-
pflichtig
– Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und geschäftlichen E-Mails
von Gewerbetreibenden, die nicht im Handelsregister eingetragen
sind
– Schlussrechnung
– verlangt der Auftraggeber keine Erfüllung mehr,
wird die Schlussrechnung bei vorzeitiger Kündigung des Bauvertrags
auch ohne Abnahme fällig
– Steuerzahlung per Scheck
– Säumniszuschläge bei GmbH-Gewinn-
ausschüttungen vermeiden
– Umsatzsteuer
– Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Gegenstände,
die als Bestandteil in einen anderen Gegenstand eingegangen sind,
und für sonstige Leistungen
– Umsatzsteuer
– Prüfung von elektronischen Rechnungen
– Unternehmensteuerreform-Gesetz
tritt zum 1. Januar 2008 in
Kraft – Aktueller ZDH-Flyer informiert über die steuerlichen Neurege-
lungen
– Winterbeschäftigungs-Umlage
– Werbungskostenabzug bei Winter-
beschäftigungs-Umlage möglich
Arbeits- und Sozialrecht
– Arbeitnehmer-Entsendegesetz
– Mitführen von Sozialversiche-
rungsunterlagen und Beitragspflicht zur ULAK
– Aufhebungsvertrag
– Abgrenzung zwischen Aufhebungsvertrag und
nachträglicher Befristung
– BG Bau
– Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
Bauvertragsrecht
– BGB-Basiszinssatz
– Änderung ab dem 1. Juli 2007 auf 3,19%
– Öffentliche Auftraggeber
– Privilegierung des öffentlichen Auftrag-
gebers entfällt schon bei geringer Abweichung von der VOB/B
– Werkvertrag
– bei Kündigung des Werkvertrages wird die Werklohn-
forderung grundsätzlich erst mit Abnahme fällig
Betriebswirtschaft
Rahmenvereinbarung mit der HVB Leasing GmbH
Technik
– EnEV 2007
tritt am 01. Oktober 2007 in Kraft
– Initiative
„Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“
– Novellierung der Energieeinsparverordnung:
ausstellungsberech-
tigte Handwerke
– ThermoShield-Beschichtung
– unlautere Werbung?
Online 24 Stunden geöffnet!
SERVICE
Neu auf unserer Homepage
Partner
des DHBV
bei Versiche-
rungsfragen:
Dipl.-Kfm.
Heinz-Dieter
Walther
Valoisstraße 13
26382 Wilhelmshaven
Telefon (0 44 21) 9 40 30
Telefax (0 4421) 94 03 33
ter Sanierung focht der Auftrag-
geber den Vertrag an. Er führte aus,
dass kein
aktiver
Hausbock vor-
lag und somit eine Bekämpfung
nicht notwendig war. Aufgrund ei-
nes Inhalts- und Erklärungsirrtums
im Sinne von § 119 BGB sei er
daher zur Anfechtung berechtigt.
Hinsichtlich der Schwammbe-
kämpfung wurde bezweifelt, dass
es sich um einen echten Haus-
schwamm gehandelt hätte. Weiter-
hin wurde angeführt, dass ausdrück-
lich eine Schwammsanierung gemäß
DIN 68800/4 vereinbart wurde und
die Arbeiten ohne die erforderliche
Schützen & Erhalten · September 2007 · Seite 17
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