 
          Schützen & Erhalten · September 2011 · Seite 25
        
        
          Verstößt er hiergegen, bzw. werden die
        
        
          Zahlungen nicht vollständig geleistet,
        
        
          so wird auch der PSV seiner Einstands
        
        
          pflicht nicht in vollem Umfang nachkom
        
        
          men. Dies bedeutet, dass der geschädigte
        
        
          Arbeitnehmer in diesem Falle ein Rück
        
        
          griffsrecht auf den Arbeitgeber besitzt.
        
        
          
            – Haftung für die Anpassungsverpflichtung
          
        
        
          – Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine
        
        
          Anpassung der laufenden Leistungen zu
        
        
          prüfen und darüber nach billigem Ermes
        
        
          sen zu entscheiden. Dabei sind einerseits
        
        
          die Belange des Versorgungsempfängers
        
        
          und andererseits die wirtschaftliche Lage
        
        
          des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Sie
        
        
          gilt als erfüllt, wenn die Anpassung min
        
        
          destens in Höhe des Inflationsausgleichs
        
        
          erfolgt, oder der Nettolohnentwicklung
        
        
          vergleichbar aktiver Arbeitnehmer des
        
        
          Unternehmens im Prüfungszeitraum ent
        
        
          spricht.
        
        
          
            Versicherung
          
        
        
          Beginn eines Kapitalvertrages auf die
        
        
          ersten Jahre der Beitragszahlung.
        
        
          
            – Haftung des Arbeitgebers aufgrund von
          
        
        
          
            Portabilität und Aufklärungsverpflichtung
          
        
        
          – Sollte das Deckungskapital einer betrieb
        
        
          lichen Altersvorsorge, eines aus dem
        
        
          Betrieb ausscheidenden Arbeitnehmers,
        
        
          niedriger als der Übertragungswert sein,
        
        
          der in die bAV des neuen Arbeitgebers
        
        
          übergeht, ist unter bestimmten Voraus
        
        
          setzungen eine Nachschusspflicht gege
        
        
          ben.
        
        
          
            – Haftung aufgrund vernachlässigter Infor-
          
        
        
          
            mationspflichten des Arbeitgebers
          
        
        
          – Beispiele zu Informationspflichten die zu
        
        
          beachten sind: Auskunfts- und Informa
        
        
          tionspflichten gegenüber einem Versor
        
        
          gungsberechtigten, Verpflichtung zum
        
        
          Nachweis der Versorgungsbedingungen,
        
        
          Verpflichtung zu deutlichen Hinweisen
        
        
          auf unübliche bzw. überraschende Klau
        
        
          seln, Verpflichtung zu einer Auskunft
        
        
          über die Höhe der erreichten Anwart
        
        
          schaft.
        
        
          Dem vorstehenden „Katalog“ der Haftungsrisiken
        
        
          ist zu entnehmen, dass die Bestimmungen bei
        
        
          Einführung einer arbeitnehmerfinanzierten be
        
        
          trieblichen Altersvorsorge äußerster Sorgfalt be
        
        
          dürfen. Schon früh befindet sich der Arbeitgeber
        
        
          in Haftungen, die ihn modellabhängig bis zum
        
        
          Ableben des Rentenberechtigten begleiten kön
        
        
          nen. Viele der aufgeführten Haftungen können
        
        
          allein durch die richtige Auswahl von Anbietern
        
        
          vermieden werden, anderen kann mit innerbe
        
        
          trieblichen Vereinbarungen entgegengetreten
        
        
          werden. Wie immer ist es jedoch empfehlens
        
        
          wert diese Thematik anzugehen und/oder eine
        
        
          Überprüfung vorhandener Zusagen vorzunehmen.
        
        
          
            Der DHBV hat für seine Mitglieder mit der
          
        
        
          
            Walther Versicherungsmakler GmbH einen Rah-
          
        
        
          
            menvertrag zur arbeitnehmerfinanzierten, betrieb-
          
        
        
          
            lichen Altersvorsorge abgeschlossen, der diverse,
          
        
        
          
            oben angesprochene Haftungen, schon aufgrund
          
        
        
          
            von erheblichen Rabattierungen nihiliert.
          
        
        
          Rammverpresslanzen
        
        
          Injektion im Erdreich und unter Bauteilen
        
        
          Injektionstechnik direkt vom Hersteller,
        
        
          30 Jahre Know-how, wir beraten Sie gern.
        
        
          Verfestigen
        
        
          Stabilisieren
        
        
          Abdichten
        
        
          DESOI GmbH
        
        
          Gewerbestraße 16
        
        
          36148 Kalbach/Rhön
        
        
          Telefon:  +49 6655 9636-0
        
        
          Internet: 
        
        
        
          
            – Haftung aus dem Gleichbehandlungs-
          
        
        
          
            grundsatz
          
        
        
          – Eine Ungleichbehandlung von Arbeitern
        
        
          und Angestellten ist im Hinblick auf die
        
        
          Tatsache, dass auch in anderen Rechtsfra
        
        
          gen diese beiden Gruppen gleichbehan
        
        
          delt werden müssen, auch bei der Gewäh
        
        
          rung betrieblicher Versorgungsleistungen
        
        
          nicht zulässig. Die zu berücksichtigende
        
        
          Gleichbehandlung erstreckt sich dabei
        
        
          nur auf die zugesagte Versorgungsver
        
        
          pflichtung.
        
        
          
            – Haftung bei Insolvenz des Anbieters einer
          
        
        
          
            Direktversicherung oder Pensionskasse
          
        
        
          – Im Falle der Insolvenz eines Versorgungs
        
        
          trägers, bei dem die Mittel des Siche
        
        
          rungsfonds nicht ausreichen, um eine
        
        
          Fortführung der Verträge gewährleisten
        
        
          zu können, hat die Bundesanstalt für
        
        
          Finanzdienstleistungsaufsicht die Mög
        
        
          lichkeit, Verpflichtungen aus den Ver
        
        
          sorgungsverträgen um maximal 5% der
        
        
          vertraglich garantierten Leistungen zu
        
        
          kürzen. In diesem Fall würde sich die
        
        
          Arbeitgeberhaftung auf die Differenz
        
        
          zwischen der von der versprochenen
        
        
          Leistung und der vom Sicherungsfonds
        
        
          erbrachten Leistung beziehen.
        
        
          
            – Haftung bei Insolvenz einer Unter
          
        
        
          
            stützungskasse
          
        
        
          – Weder bei Insolvenz der Unterstützungs
        
        
          kasse selbst noch bei Veruntreuung durch
        
        
          die Verwalter des Vereins, der Stiftung
        
        
          oder der gemeinnützigen GmbH tritt der
        
        
          Pensionssicherungsverein ein, sondern
        
        
          der Arbeitgeber.
        
        
          
            – Haftung für unverfallbare Versorgungs-
          
        
        
          
            anwartschaften
          
        
        
          – Haftung des Arbeitgebers für Zillmerung
        
        
          – Wenn ein Arbeitgeber eine Betriebsren
        
        
          te anbietet, verletzt er seine Fürsorge
        
        
          pflicht, falls dem Arbeitnehmer durch die
        
        
          Wahl gezillmerter Tarife, ohne ihn hierü
        
        
          ber zu informieren, finanzielle Nachteile
        
        
          entstehen. Für den eintretenden Schaden
        
        
          haftet der Arbeitgeber. Gezillmerte Tarife
        
        
          verrechnen die Abschlusskosten (wie z.B.
        
        
          Provisionen, Verwaltungskosten, etc.) zu
        
        
          
            Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge –
          
        
        
          
            bis zu einem Monatsbeitrag von 370 EUR sind
          
        
        
          
            Beiträge für den Arbeitnehmer steuerfrei.
          
        
        
          Foto: Gina Sanders/123rf.com