 
          Schützen & Erhalten · September 2011 · Seite 24
        
        
          se für die Erfüllung der zuge
        
        
          sagten Leistungen haftet. Eine
        
        
          Unterstützungskasse leistet nur
        
        
          solange, als das Unternehmen
        
        
          des Arbeitgebers zu den Träger
        
        
          unternehmen gehört. Beachtet
        
        
          werden muss hier ebenso ein
        
        
          mögliches Ausscheiden eines
        
        
          Arbeitnehmers aus dem Be
        
        
          trieb.
        
        
          
            – Haftung bei Pensionsfonds
          
        
        
          – Durch die Beitragszusage mit
        
        
          Mindestleistung bei Pensions
        
        
          fonds, hat der Gesetzgeber aus
        
        
          sozialen Gründen eine Mindestleistungs
        
        
          pflicht des Arbeitgebers eingeführt. Eine
        
        
          Unterdeckung des Pensionsfonds löst
        
        
          Ansprüche auf.
        
        
          
            – Marketinghaftung des Arbeitgebers
          
        
        
          – Ein Arbeitgeber sollte nicht zu offensiv
        
        
          das durch ihn bevorzugte Modell bewer
        
        
          ben. Nicht haltbare Aussagen sind im Be
        
        
          reich der bAV ein gefährlicher Fallstrick.
        
        
          Im Besonderen wenn als einziger Durch
        
        
          führungsweg ein Produkt auf Fondsbasis
        
        
          gewählt wird/wurde.
        
        
          
            – Auffüllungshaftung/Resthaftung des
          
        
        
          
            Ar
          
        
        
          
            beitgebers
          
        
        
          – Die Resthaftung des Arbeitgebers tritt
        
        
          z.B. dann ein, wenn die Anlagepolitik
        
        
          des Versorgungsträgers nicht die ge
        
        
          wünschte Mindestverzinsung erbringt.
        
        
          Auch im Fall einer Insolvenz des Ver
        
        
          sorgungsträgers oder bei Wertverlusten
        
        
          einer fondsgebundenen Anlage,
        
        
          von Aktienfonds oder geschlossenen Im
        
        
          mobilienfonds sind solche Restverpflich
        
        
          tungen des Arbeitgebers denkbar. Diese
        
        
          Resthaftung des Arbeitgebers bezieht
        
        
          sich aber nicht auf wegen Insolvenz des
        
        
          Versorgungsträgers wie Direktversiche
        
        
          rung, Pensionskasse oder Pensionsfonds
        
        
          ausfallende Leistungen, da sie der Auf
        
        
          sicht und dem Versicherungsaufsichts
        
        
          gesetz unterliegen und entsprechend
        
        
          abgesichert sind.
        
        
          
            – Haftung für nicht entrichtete Beiträge/
          
        
        
          
            Beitragsfreie Zeiten
          
        
        
          – Der Arbeitgeber ist als Versicherungs
        
        
          nehmer zuständig für die Beitragsabfüh
        
        
          rung. Dies bedeutet, eine gleichzeitige
        
        
          Verpflichtung zur Kontrolle und Überprü
        
        
          fung der regelmäßigen Beitragszahlung,
        
        
          da ausgefallene Zahlungen zu einer Lei
        
        
          stungsschmälerung für den Arbeitnehmer
        
        
          führen.
        
        
          
            – Haftung im Zusammenhang mit der
          
        
        
          
            Insolvenzsicherung
          
        
        
          – Die Beitragsentrichtung an den PSV
        
        
          ist ein ganz wesentliches Merkmal und
        
        
          eine Verbindlichkeit des Arbeitgebers.
        
        
          
            Unter einer Entgeltumwandlung ist die
          
        
        
          
            Umwandlung von künftigen Entgeltan-
          
        
        
          
            sprüchen gegenüber dem Arbeitgeber
          
        
        
          
            in eine wertgleiche Anwartschaft auf
          
        
        
          
            Versorgungsleistung zu verstehen. Wenn
          
        
        
          
            also Teile des Arbeitslohnes nicht als
          
        
        
          
            Barlohn ausgezahlt werden, sondern als
          
        
        
          
            Beiträge zum Aufbau einer betrieblichen
          
        
        
          
            Altersversorgung dienen, spricht man von
          
        
        
          
            der arbeitnehmerfinanzierten Variante der
          
        
        
          
            betrieblichen Altersvorsorge. Sie kommt
          
        
        
          
            durch eine Vereinbarung zwischen Ar-
          
        
        
          
            beitgeber und Arbeitnehmer zustande.
          
        
        
          
            Der Verfasser gibt im Folgenden einen
          
        
        
          
            kurzen Aufriss über Grundsätzlichkeiten
          
        
        
          
            und Haftungsrisiken des Arbeitgebers.
          
        
        
          
            Gründe für die Einrichtung einer
          
        
        
          
            arbeitnehmerfinanzierten
          
        
        
          
            betrieblichen Altersvorsorge:
          
        
        
          – Seit 2002 besteht ein Rechtsanspruch von
        
        
          Arbeitnehmern zur Bruttolohnumwandlung
        
        
          in eine Altersvorsorge. Enthaftung.
        
        
          – Qualifizierte Arbeitskräfte werden gebunden,
        
        
          Fluktuation entgegengewirkt.
        
        
          – Bestehende betriebliche Altersvorsorgen
        
        
          bedürfen, auch in Bezug auf neuerliche
        
        
          Rechtssprechungen und unter bestimmten
        
        
          Voraussetzungen, auch im Rentenbezugsfall
        
        
          des Arbeitnehmers, Überprüfungen.
        
        
          – Sozialabgabenersparnis.
        
        
          
            Die Antworten auf die häufigsten
          
        
        
          
            Fragen zur arbeitnehmerfinanzierten
          
        
        
          
            betrieblichen Altersvorsorge:
          
        
        
          – Bis zu einem Monatsbeitrag von 370 EUR sind
        
        
          Beiträge für den Arbeitnehmer steuerfrei.
        
        
          – Bis zu einem Monatsbeitrag
        
        
          von 220 EUR werden Bei
        
        
          träge für den Arbeitneh
        
        
          mer und den Arbeitgeber
        
        
          sozialabgabenfrei.
        
        
          – Flexible Beitragszahlungen
        
        
          sind, abhängig vom ge
        
        
          wählten Modell, häufig
        
        
          möglich.
        
        
          – Bei Rentenbeginn kann
        
        
          zwischen monatlicher Ren
        
        
          te und Teilkapital- oder Ka
        
        
          pitalauszahlung gewählt
        
        
          werden.
        
        
          – Wer den Arbeitgeber wechselt, kann die bAV
        
        
          bei einem neuen Arbeitgeber fortführen, pri
        
        
          vat weiter besparen oder eine Beitragsfrei
        
        
          stellung erwirken.
        
        
          – Es besteht ein vorzeitiger Verwertungsschutz
        
        
          im Rahmen von ALG II (Hartz IV).
        
        
          – Der Vertrag ist i. d. R. pfändungssicher.
        
        
          – Dem Arbeitgeber verbleibt das alleinige Ent
        
        
          scheidungsrecht, hinsichtlich des Versor
        
        
          gungsträgers und des Versorgungsproduktes,
        
        
          jedoch ist er bei Ausübung seines Wahlrechts
        
        
          an seine Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer
        
        
          gegenüber gebunden.
        
        
          – Zugrundeliegende Gesetze sind, das Alters
        
        
          vermögensgesetz, das Betriebsrentengesetz
        
        
          und das Alterseinkünftegesetz.
        
        
          – Die Informationspflicht des Arbeitgebers soll
        
        
          den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, eine
        
        
          sachlich fundierte Entscheidung für oder ge
        
        
          gen die Entgeldumwandlung zu treffen.
        
        
          Nicht nur um bestehende Haftungsrisiken zu
        
        
          vermeiden, sollte eine Entgeldumwandlung be
        
        
          reitgestellt werden. Auch für den Arbeitgeber
        
        
          ist das Instrument der Entgeldumwandlung von
        
        
          wirtschaftlichem Vorteil und entspricht im Ein
        
        
          sparungpotential dem Arbeitgeberanteil zu den
        
        
          Sozialversicherungsbeiträgen auf den umgewan
        
        
          delten Lohn-/Gehaltsanteil bis zur o. a. Gren
        
        
          ze. Dies ist vom Gesetzgeber auch gewollt, um
        
        
          Anreize zur Eigenvorsorge zu schaffen und das
        
        
          sinkende Versorgungsniveau der gesetzlichen
        
        
          Rentenversicherung zu kompensieren.
        
        
          Einige Fallstricke wurden jedoch ausgelegt:
        
        
          
            Haftungsrisiken des Arbeitgebers
          
        
        
          
            in Kurzform:
          
        
        
          
            – Haftung aufgrund des Verschaffungs
          
        
        
          
            anspruches
          
        
        
          – Jeder Arbeitnehmer hat seit dem
        
        
          01.01.2002 einen einklagbaren Rechts
        
        
          anspruch auf Durchführung einer bAV
        
        
          durch Entgeltumwandlung.
        
        
          
            – Subsidiärhaftung des Arbeitgebers
          
        
        
          – Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber für
        
        
          den Fall der Leistungsunfähigkeit oder
        
        
          Unwilligkeit einer Unterstützungskas
        
        
          
            Partner
          
        
        
          
            des DHBV
          
        
        
          
            bei Versiche-
          
        
        
          
            rungsfragen:
          
        
        
          
            Gerhard
          
        
        
          
            Kahle
          
        
        
          
            Walther
          
        
        
          
            Versicherungs-
          
        
        
          
            makler GmbH
          
        
        
          
            Valoisstraße 13
          
        
        
          
            26382 Wilhelmshaven
          
        
        
          
            Telefon (04421) 94030
          
        
        
          
            Telefax (04421) 940399472
          
        
        
          
            E-Mail
          
        
        
        
        
          
            Versicherung
          
        
        
          
            Die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Alters
          
        
        
          
            vorsorge (bAV) in Unternehmen
          
        
        
          
            Nähere Infos:
          
        
        
          
            040-611 400
          
        
        
        
          Plan International Deutschland e.V.
        
        
          Bramfelder Str. 70·22305 Hamburg
        
        
          
            Werde Pate!
          
        
        
          
            Öffne deine Augen
          
        
        
          
            für meine Welt.
          
        
        
          AZ-92X120:.  25.01.2008  13:09 Uhr  Seite 1