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Kirsten Sieg
Assekuranz-
kontor Sieg
Versicherungs
makler
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Thema: Alternativen zur Arbeitskraftabsicherung
Das Risiko, seinen Beruf durch Unfall
oder Krankheit nicht mehr ausüben zu
können, nimmt stetig zu und rd. 80%
der arbeitenden Bevölkerung ist darüber
sehr besorgt.
Auch wenn das Bewusstsein für eine ausrei-
chende Absicherung wächst, ist die Berufsun-
fähigkeitsversicherung längst nicht bei Jedem
angekommen. Nicht selten führt der Verlust der
Arbeitskraft zu einem erheblichen finanziellen
Einbruch, der die gesamte Existenz des Einzel-
nen oder der Familie massiv bedroht.
Welche gesetzlichen Leistungen
gibt es eigentlich?
Gesetzlichen BU-Schutz gibt es seit 2001
für nach dem 01. 01. 1961 Geborene nicht mehr.
Uninteressant ist nunmehr bei der Prüfung der
BU der zuletzt ausgeübte Beruf. Betrachtet
wird nur das vorhandene Restleistungsvermö-
gen. Das Sozialgesetzbuch (SGB) unterscheidet
zwischen voller und verminderter Erwerbsmin-
derung. Auf zumutbare Tätigkeiten kann der
Betroffene immer verwiesen werden. Das be-
deutet, unabhängig von der Qualifikation und
der Lebensstellung könnte z. B. ein Ingenieur
auch als Pförtner im Schwimmbad verwiesen
werden, da er ja noch ein paar Stunden irgend
etwas arbeiten kann.
Ein Restleistungsvermögen von unter
3 Stunden am Tag ist die Grundlage einer vollen
Erwerbsminderung, die ca. 34% des Bruttoein-
kommens an Rentenleistung erbringt (vorausge-
setzt alle Parameter sind stimmig).
Ein Restleistungsvermögen von 3 bis zu unter
6 Stunden ist die Grundlage einer halben oder
verminderten Erwerbsminderung. Das erbringt
eine Rentenleistung von ca. 17% des letzten
Bruttoeinkommens.
Ein Restleistungsvermögen von 6 Stunden
und mehr begründet keine Erwerbsminderung
und demnach auch keine Rentenleistung.
Die Versorgungslücken sind
enorm, sodass nur die Deckung der
Lücke in der Regel gar nicht mehr
ausreichend ist, sondern der Trend
der Absicherung schon zu 80% des
letzten Nettoeinkommens geht, um
den bisherigen Lebensstandard zu
sichern und laufenden Verpflich-
tungen nachzukommen.
Die gesetzliche Unfallversiche-
rung leistet i. d. R. in erster Linie
für Arbeitnehmer, selten für Selb-
ständige, sofern sie nicht eine
freiwillige Mitgliedschaft bei der
jeweiligen Berufsgenossenschaft
(BG) eingegangen sind oder Pflicht-
mitglieder in der Handwerkerver-
sorgung sind.
Zu den Leistungsarten zäh-
len u. a. Verletztengeld, Inva-
liditätsrenten (aber erst ab
20%-iger Beeinträchtigung),
Übergangshilfen, Kur- und
Reha-Beihilfen, Umbauhilfen.
Bekannterweise leistet die BG
ja nur bei beruflichen Unfällen,
direkten Wegeunfällen oder an-
erkannten Berufskrankheiten
und bietet somit eine sehr ein-
geschränkte Versorgung.
Alternativen zur Arbeits-
kraftabsicherungen sind u. a.
die Erwerbsunfähigkeits-Absicherung als
„Light-Version“ zur Berufsunfähigkeits-Ver-
sicherung, z. B. bei Selbständigen, wonach in
der BU prinzipiell eine Umorganisation im Leis
tungsfall geprüft wird. Die Annahmerichtlinien
sind nicht so streng wie bei der BUV, alle Berufe
sind bei Endalter 67 Jahre versicherbar, Renten-
leistung auch bei Demenz und Pflegebedürftigkeit
sowie Kapitalleistung bei schweren Krankheiten
und Tod sind einschließbar, je nach Anbieter.
Im Rahmen einer Grundfähigkeits-Absiche-
rung sind definierte Grundfähigkeiten versichert,
die aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit
nicht mehr ausgeübt werden können, wie z. B.
Sehen-Hören-Sprechen; Sitzen und Stehen; Ge-
brauch der Arme; Gebrauch der Beine; Gebrauch
der Hände; Auto fahren; Gleichgewichtssinn;
Intellekt.
Diese Fähigkeiten sind unabhängig vom
Beruf versichert, wenn diese mind. 1 Jahr lang
ununterbrochen bestehen und ärztl. festgestellt
wurden. Die Leistung erfolgt mittels einer mo-
natlich laufenden Rente bis zum festgelegten
Endalter und sind zusätzlich erweiterbar für
Schwere Krankheiten und Pflegefall.
Der Vorteil liegt bei niedrig kalkulierten Bei-
trägen, da diese berufsunabhängig sind, Bei-
tragsbefreiung im Leistungsfall und Nachversi-
cherungs-Garantien.
Eine Dread Disease Ver-
sicherung wurde Anfang der
80er-Jahre in Südafrika von
einem Arzt entwickelt und war
ursprünglich dazu gedacht,
die Kosten für eine Schwere
Krankheit abzudecken. Mitt-
lerweile hat sich diese Versi-
cherung auch in Deutschland
etabliert und wird sehr gerne
im gewerblichen Bereich von
Personen gewünscht, die soge-
nannte „Schlüsselpositionen“
haben oder von Firmeninha-
bern und Freiberuflern.
Hier wird eine Kapitalleistung versichert
und keine monatliche Rente (auf Wunsch aber
möglich), die Gesundheitsprüfung ist wesentlich
entspannter als in der BUV. Bei Selbständigen
können die Beiträge als Betriebskosten steuer-
lich geltend gemacht werden.
Auszugsweise sind folgende Krankheiten ver-
sichert: ALS-Alzheimer-Bypass-OP der Herzkranz-
gefäße-Herzinfarkt-Krebs-MS-Parkinson-Schlag-
anfall-Schwere Kopfverletzungen-Schwere Ver-
brennungen, Erfrierungen, Verätzungen, u. v.m.
Gerne berät Sie das Team von Assekuranz-
kontor Sieg mit Sach- und Fachverstand. Nähe-
res finden Sie unter
www.aks-sieg.de.
Assekuranzkontor Sieg − Versicherungsmak-
ler − bietet neben speziellen Rahmenverträgen
zur Betriebshaftpflichtversicherung und Spezi-
alkonzepten für gewerbliche Risiken und KFZ-
Flotten auch die Vorsorge-Beratung Ihrer Un-
ternehmen für die Bereiche betriebliche Alters-
versorgung, betriebliche Krankenversicherung
und betriebliche Gruppen-Unfallversicherung an.
Des Weiteren bietet Assekuranzkontor Sieg −
Versicherungsmakler − auch alle Absicherungen
im privaten Bereich für den Betriebs-Inhaber
und seine Angehörigen an.
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Versicherung
Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 31