

Aus der Praxis für die Praxis: Lassen auch Sie sich
von der Walther GmbH helfen!
Dass die unabhängige Maklerfirma Walther
GmbH die Interessen der Mitglieder des
DHBV e. V. vertritt, spricht sich nicht
zuletzt durch die Landesverbandsta-
gungen und die persönliche Betreuung
immer weiter herum. Durch die enorme
Marktmacht des Versicherungsmaklers
können die Mitgliedsbetriebe nicht nur
eine Menge Geld sparen, sondern sind
auch im Schadensfall bestens gerüstet,
wenn die eigenen Interessen bei der
Versicherungsgesellschaft durchgesetzt
werden sollen. Dass es in der täglichen
Praxis auch eine Reihe von Beispielen
gibt, wie es nicht laufen sollte und wie
Ihnen die Walther GmbH dann trotzdem
helfen kann, zeigt Ihnen das folgende
aktuelle Beispiel:
Im Jahre 2006 hat sich ein Erdbaubetrieb dazu
entschlossen, eine Betriebshaftpflichtversiche-
rung über einen in der Nachbarschaft ansässigen
Versicherungsvertreter abzuschließen. Mit Aus-
nahme der Versicherungssummen wurde wenig
über Inhalte des Versicherungsschutzes gespro-
chen. Allerdings wurde ein Nachlass durch eine
verlängerte Vertragslaufzeit von 3
Jahren dankend angenommen.
Im Laufe der Zeit wurden klei-
nere Schadensfälle vom Versicherer
ohne Beanstandung bezahlt, so-
dass es nie einen Anlass zur Be-
anstandung gab. Das Angebot der
Firma Walther, sich die Unterlagen
einmal unverbindlich und kosten-
los näher anzuschauen, wurde mit
den Hinweisen, dass „man zufrie-
den“ sei und dass das alles „so-
wieso das Gleiche“ wäre, dankend
abgelehnt.
Erst nachdem ein Rechtsan-
waltsschreiben eines ehemaligen
Auftraggebers einer Baustelle aus
dem Jahr 2012 mit einer Gesamt-
forderung von knapp 78.000 EUR
ins Haus flatterte, wurde man un-
ruhig. Der Grund: Die Arbeiten, die
von einem Nachunternehmer für
den Erdbaubetrieb durchgeführt
wurden, führten nach anfänglich
unbeanstandeten Ausführungen
zu einem Feuchtigkeitsschaden im
Keller. Es wird vermutet, dass durch
die Baggerarbeiten des Nachunter-
nehmers die Drainage abgesenkt
wurde und es so im Laufe der Jah-
re zu einem Feuchtigkeitsschaden
an den Wänden kam.
Das Problem: Der Haftpflicht-
versicherer des beauftragten Erd-
baubetriebes lehnte eine Übernah-
me des Schadens mit den folgenden
Begründungen ab:
1. Der Feuchtigkeitsscha-
den ist erst deutlich
nach der Abnahme der
Arbeiten eingetreten.
Ein sogenannter „All-
mählichkeitsschaden“
gilt in diesem, nicht auf
dem aktuellsten Stand
befindlichen, Bedin-
gungswerk vom Versi-
cherungsschutz ausge-
schlossen.
2. Die Kosten für die anste-
henden Erdarbeiten, um
an die schadhaften Stel-
len am Keller zu gelan-
gen, wären ebenfalls nicht vom Versiche-
rungsumfang betroffen.
Die individuell zu vereinbarende Klausel
„Mängelbeseitigungsnebenkosten“ wurde
nicht in den Versicherungsvertrag einge-
schlossen.
3. Der Versicherer verwies an die Haftpflicht-
versicherung des Subunternehmers mit der
Begründung, dass dieser für die Ausfüh-
rungsarbeiten verantwortlich
gewesen sei.
Aus diesen Gründen könne
man sich mit dem Schaden
nicht weiter beschäftigen und
ließ den Versicherungsneh-
mer mit seinen Sorgen und
den Forderungen der Anwälte
allein. Der Versicherungsver-
mittler, der für den Abschluss
des Vertrages verantwortlich
war, konnte keine weitere
fachliche Hilfestellung bieten.
Erst als das Kind in den
Brunnen gefallen war, wurde
die Walther GmbH um eine
Zweitmeinung und Hilfestellung gebeten. Bei der
Durchsicht der Unterlagen stellten wir schnell
fest, dass diverse für die Baubranche übliche
Standards nicht vereinbart wurden. Für einen
Großteil der entstandenen Kosten wird der Kunde
daher alleine aufkommen müssen. Das ist umso
ärgerlicher, da bei einer regelmäßigen Überprü-
fung – z. B. im Rahmen eines Jahresgespräches
– Versicherungsschutz auch bei dem gleichen
Versicherer hätte bestehen können.
Unabhängig von den beste-
henden Deckungslücken hat die
Walther GmbH immerhin erreicht,
dass der Kunde von seiner Versiche-
rung nicht gänzlich alleine gelassen
wird, indem diese an den Nachun-
ternehmer verweist. Sie prüft den
Schaden und erstattet im Rahmen
der (lückenhaften) Versicherungs-
bedingungen.
Unser Tipp:
Die richtige und
sinnhafte Gestaltung der Betriebs-
haftpflichtversicherung ist eine an-
spruchsvolle Aufgabe. Für den Bau-
tenschutzbetrieb ist es schwierig,
diese Aufgabe im Alleingang zu be-
wältigen. Lassen Sie sich vor Ein-
tritt eines eventuell auf Sie zukom-
menden Schadensersatzanspruches
von der Walther GmbH beraten. Da
dieses Angebot für die Mitglieds-
betriebe des DHBV e.V. kostenfrei
und freibleibend ist, macht es Sinn,
dieses Angebot zu nutzen. Alterna-
tiv legen Sie den dieser Ausgabe
beiliegenden Anforderungskatalog
Ihrem Versicherer vor und lassen
sich bestätigen, dass die dort auf-
geführten Bausteine mitversichert
sind. Falls nicht, erstellt Ihnen die
Walther GmbH gerne ein entspre-
chendes Angebot, das nach allen
Erfahrungen, die wir haben, nicht
nur deutlich besser, sondern auch
noch erheblich günstiger als Ihr
bisheriger Versicherungsschutz ist.
Versicherung
Es schreibt
für Sie:
Oliver Freund
Walther
Versicherungs
makler GmbH
Borsteler Chaussee 51
22453 Hamburg
Telefon: 040 50 79 60 470
Telefax: 040 50 79 60 475
E-Mail:
info@walther-gmbh.deInternet:
www.walther-gmbh.deSchützen & Erhalten · September 2015 · Seite 30