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Aus der Praxis für die Praxis: Lassen auch Sie sich

von der Walther GmbH helfen!

Dass die unabhängige Maklerfirma Walther

GmbH die Interessen der Mitglieder des

DHBV e. V. vertritt, spricht sich nicht

zuletzt durch die Landesverbandsta-

gungen und die persönliche Betreuung

immer weiter herum. Durch die enorme

Marktmacht des Versicherungsmaklers

können die Mitgliedsbetriebe nicht nur

eine Menge Geld sparen, sondern sind

auch im Schadensfall bestens gerüstet,

wenn die eigenen Interessen bei der

Versicherungsgesellschaft durchgesetzt

werden sollen. Dass es in der täglichen

Praxis auch eine Reihe von Beispielen

gibt, wie es nicht laufen sollte und wie

Ihnen die Walther GmbH dann trotzdem

helfen kann, zeigt Ihnen das folgende

aktuelle Beispiel:

Im Jahre 2006 hat sich ein Erdbaubetrieb dazu

entschlossen, eine Betriebshaftpflichtversiche-

rung über einen in der Nachbarschaft ansässigen

Versicherungsvertreter abzuschließen. Mit Aus-

nahme der Versicherungssummen wurde wenig

über Inhalte des Versicherungsschutzes gespro-

chen. Allerdings wurde ein Nachlass durch eine

verlängerte Vertragslaufzeit von 3

Jahren dankend angenommen.

Im Laufe der Zeit wurden klei-

nere Schadensfälle vom Versicherer

ohne Beanstandung bezahlt, so-

dass es nie einen Anlass zur Be-

anstandung gab. Das Angebot der

Firma Walther, sich die Unterlagen

einmal unverbindlich und kosten-

los näher anzuschauen, wurde mit

den Hinweisen, dass „man zufrie-

den“ sei und dass das alles „so-

wieso das Gleiche“ wäre, dankend

abgelehnt.

Erst nachdem ein Rechtsan-

waltsschreiben eines ehemaligen

Auftraggebers einer Baustelle aus

dem Jahr 2012 mit einer Gesamt-

forderung von knapp 78.000 EUR

ins Haus flatterte, wurde man un-

ruhig. Der Grund: Die Arbeiten, die

von einem Nachunternehmer für

den Erdbaubetrieb durchgeführt

wurden, führten nach anfänglich

unbeanstandeten Ausführungen

zu einem Feuchtigkeitsschaden im

Keller. Es wird vermutet, dass durch

die Baggerarbeiten des Nachunter-

nehmers die Drainage abgesenkt

wurde und es so im Laufe der Jah-

re zu einem Feuchtigkeitsschaden

an den Wänden kam.

Das Problem: Der Haftpflicht-

versicherer des beauftragten Erd-

baubetriebes lehnte eine Übernah-

me des Schadens mit den folgenden

Begründungen ab:

1. Der Feuchtigkeitsscha-

den ist erst deutlich

nach der Abnahme der

Arbeiten eingetreten.

Ein sogenannter „All-

mählichkeitsschaden“

gilt in diesem, nicht auf

dem aktuellsten Stand

befindlichen, Bedin-

gungswerk vom Versi-

cherungsschutz ausge-

schlossen.

2. Die Kosten für die anste-

henden Erdarbeiten, um

an die schadhaften Stel-

len am Keller zu gelan-

gen, wären ebenfalls nicht vom Versiche-

rungsumfang betroffen.

Die individuell zu vereinbarende Klausel

„Mängelbeseitigungsnebenkosten“ wurde

nicht in den Versicherungsvertrag einge-

schlossen.

3. Der Versicherer verwies an die Haftpflicht-

versicherung des Subunternehmers mit der

Begründung, dass dieser für die Ausfüh-

rungsarbeiten verantwortlich

gewesen sei.

Aus diesen Gründen könne

man sich mit dem Schaden

nicht weiter beschäftigen und

ließ den Versicherungsneh-

mer mit seinen Sorgen und

den Forderungen der Anwälte

allein. Der Versicherungsver-

mittler, der für den Abschluss

des Vertrages verantwortlich

war, konnte keine weitere

fachliche Hilfestellung bieten.

Erst als das Kind in den

Brunnen gefallen war, wurde

die Walther GmbH um eine

Zweitmeinung und Hilfestellung gebeten. Bei der

Durchsicht der Unterlagen stellten wir schnell

fest, dass diverse für die Baubranche übliche

Standards nicht vereinbart wurden. Für einen

Großteil der entstandenen Kosten wird der Kunde

daher alleine aufkommen müssen. Das ist umso

ärgerlicher, da bei einer regelmäßigen Überprü-

fung – z. B. im Rahmen eines Jahresgespräches

– Versicherungsschutz auch bei dem gleichen

Versicherer hätte bestehen können.

Unabhängig von den beste-

henden Deckungslücken hat die

Walther GmbH immerhin erreicht,

dass der Kunde von seiner Versiche-

rung nicht gänzlich alleine gelassen

wird, indem diese an den Nachun-

ternehmer verweist. Sie prüft den

Schaden und erstattet im Rahmen

der (lückenhaften) Versicherungs-

bedingungen.

Unser Tipp:

Die richtige und

sinnhafte Gestaltung der Betriebs-

haftpflichtversicherung ist eine an-

spruchsvolle Aufgabe. Für den Bau-

tenschutzbetrieb ist es schwierig,

diese Aufgabe im Alleingang zu be-

wältigen. Lassen Sie sich vor Ein-

tritt eines eventuell auf Sie zukom-

menden Schadensersatzanspruches

von der Walther GmbH beraten. Da

dieses Angebot für die Mitglieds-

betriebe des DHBV e.V. kostenfrei

und freibleibend ist, macht es Sinn,

dieses Angebot zu nutzen. Alterna-

tiv legen Sie den dieser Ausgabe

beiliegenden Anforderungskatalog

Ihrem Versicherer vor und lassen

sich bestätigen, dass die dort auf-

geführten Bausteine mitversichert

sind. Falls nicht, erstellt Ihnen die

Walther GmbH gerne ein entspre-

chendes Angebot, das nach allen

Erfahrungen, die wir haben, nicht

nur deutlich besser, sondern auch

noch erheblich günstiger als Ihr

bisheriger Versicherungsschutz ist.

Versicherung

Es schreibt

für Sie:

Oliver Freund

Walther

Versicherungs­

makler GmbH

Borsteler Chaussee 51

22453 Hamburg

Telefon: 040 50 79 60 470

Telefax: 040 50 79 60 475

E-Mail:

info@walther-gmbh.de

Internet:

www.walther-gmbh.de

Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 30