Schützen & Erhalten - page 10

werksabdichtung ausgeführt
werden dürfen, müssen Pla-
nungsgrundlagen präzisiert
werden. So darf die Art der Ab-
dichtung z. B. ohne Kenntnis-
se über die vorherrschende Was-
serart, die Einbausituation, die
Art der Wassereinwirkung, nicht
festgelegt werden. Die infrage
kommenden Regelwerke müssen
bezüglich ihrer Geltungsberei-
che überprüft werden. Dies wird
umso wichtiger, als regelwerk-
abhängig zum Teil unterschied-
liche Anforderungen an die Füh-
rung der Abdichtungslage ge-
stellt werden. So entsprechen
Anschlüsse zwischen WU-Beton
und Mauerwerkskellerwänden,
die mit spachtelbaren Materia-
lien oder bahnenförmigen Stof-
fen abgedichtet werden, nicht
der Normenreihe DIN 18195. Die
Tatsache, dass Schäden in die-
sem Bereich nicht auf die Kom-
bination der verschiedenen
Materialien zurückzuführen sind,
sondern in der Regel auf Nach-
lässigkeiten bei der Ausführung
beruhen, spielen in der Beur-
teilung später keine Rolle mehr.
Gemäß WTA-Merkblatt E-04-06-
03/D „Nachträgliches Abdich-
ten erdberührter Bauteile“ oder
der „KMB-Richtlinie“ handelt es
sich bei dieser Abdichtungsan-
ordnung dagegen um eine re-
gelgerechte Ausführung. Auch
in der vom Lastfall abhängigen
Art der erforderlichen Abdich-
tung mit KMB unterscheiden
sich die Regelwerke. So dürfen
KMB gemäß DIN 18195 bei aus-
schließlich drückendem Wasser
prinzipiell nicht zur Anwendung
kommen.
Gemäß dem oben genann-
ten WTA-Merkblatt dürfen da-
gegen KMB grundsätzlich auch
bei drückendem Wasser einge-
setzt werden. In diesem Zusam-
menhang wurde auch das The-
ma „Mangel ohne Schaden“ dis-
kutiert. Das heißt, auch wenn
kein Schaden vorliegt, kann die
Leistung mangelhaft sein, wenn
vertragliche Vereinbarungen
missachtet oder die a. a. R. d.
T. nicht in vollem Maße berück-
sichtigt wurden. Im Ergebnis
wird herausgearbeitet, dass die
zur Anwendung bestimmten
Regelwerke zwischen den Ver-
tragsparteien unbedingt schrift-
lich und möglichst in Vertrags-
form zu benennen, zu verein-
baren und einzuhalten sind.
Abweichungen vom Vertragswerk
müssen immer schriftlich ver-
einbart werden. Dabei muss der
Unternehmer zugleich seiner
Aufklärungspflicht (schriftlich!)
in erforderlichem Maße nach-
kommen.
Darüber hinaus wurde das
Bewusstsein des Unternehmers
und des Sachverständigen in-
sofern geschärft, dass Abdich-
tungsarbeiten, die ohne die
erforderlichen planerischen Vor-
leistungen ausgeführt werden,
in der Regel zunächst den Auf-
traggeber finanziell entlasten.
Dem Ausführenden aber neben
dem „normalen Ausführungsri-
siko“ überdies auch das Pla-
nungsrisiko obliegt. Wenn es zu
Problemen kommt, ist der Un-
ternehmer meist in der ungün-
stigeren Position, weil er nun-
mehr in vielfacher Hinsicht für
die regelgerechte Erfüllung des
Gewerkes allein verantwortlich
ist. Die Risiken, die durch eine
nicht in ausreichendem Maße
ausgeführte Planung entstehen,
sind hoch. In vielen Fällen hat
der Unternehmer nicht einmal
einen Honoraranspruch, wenn
er „Planungsleistungen inklu-
sive“ liefert, sondern nur den
Schaden, wenn Mängel gerügt
werden.
Überaus rege Diskussionen
wurden durch die im Vorfeld der
offiziellen Veröffentlichung von
Herrn Dr. Honsinger vorgestell-
ten Detailpunkte aus dem Bei-
VERBANDSTAG
Workshop
Bautenschutz
blatt zur Normenreihe DIN
18195 geführt. Die Detailpunkte
sind als Beispiele für die An-
ordnung einer Abdichtung am
Bauwerk zu verstehen. Unter
Verzicht auf konstruktive Hin-
weise und Details ist lediglich
die Lage der Abdichtung als
schwarze Linie zeichnerisch
dargestellt. Nach anfänglichen
Einsprüchen gegen die weitge-
hend ungewohnte Art der Prin-
zipdarstellungen haben die Dis-
kussionen gezeigt, dass die DIN
18195 als allgemeines techni-
sches Regelwerk keine projekt-
spezifischen Hinweise, sondern
nur Hilfen für eine allgemein-
gültige Anwendung bei der Frage
der Anordnung einer Abdichtung
im Bauwerk geben kann. Die
planerische Kompetenz des ver-
antwortlichen Architekten oder
Fachingenieurs soll und kann
durch dieses Beiblatt nicht
ersetzt werden. Dessen unge-
achtet wurde aber auch heraus-
gearbeitet, dass die Prinzip-
darstellung für den Boden-
Wandanschluss mit hinterlüfte-
ter Verblendschale und der Ent-
wässerung über OK Gelände vor
der allgemeinen Veröffent-
lichung im Hinblick auf die Kon-
sequenz in der zeichnerischen
Darstellung und der Führung der
Abdichtungsebene durch den
Normenausschuss noch einmal
überprüft werden muss.
Die in hohem Maße lebhaf-
ten und disziplinierten Diskus-
sionen, die im Dialog zwischen
Referenten und Auditorium er-
arbeiteten Ergebnisse dieses
Workshops und die im Anschluss
an den Workshop stattgefunde-
nen gehaltvollen Einzelgesprä-
che haben gezeigt, dass die
Veranstaltung auch in diesem
Jahr wieder auf großes Inter-
esse gestoßen ist und als er-
folgreiche Veranstaltung einge-
stuft werden darf.
Dr.-Ing. Detlef Honsinger
Schützen & Erhalten · Juni 2004 · Seite 10
Nichts ist anschaulicher als
Beispiele aus der Praxis.
Unternehmer Peter Dahmen
stellte Schadensfälle und
deren Sanierung vor.
KMB – nach
wie vor ein
Thema, das
es in sich hat.
Dr. Detlef
Honsinger
leitete den
überaus regen
und kritischen
Workshop.
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