Schützen & Erhalten - page 14

Schützen & Erhalten · Juni 2004 · Seite 14
Nachfolgend werden die überarbeiteten
Formblätter für die Bauakte und als Dach-
karte vorgestellt, die entsprechend DIN 68800/
4 Punkt 7.1 der Unternehmer an einer sichtbar
bleibenden Stelle des Bauwerks anzubringen
bzw. der Bauakte beizulegen hat. Insbeson-
dere sei auf den Punkt 6.3.5 des als Gelb-
druck erschienenen WTA- Merkblatts 1-2-03/
D „Der Echte Hausschwamm - …“ hingewie-
sen.
Veränderungen gegenüber den alten Form-
blättern (von 1998) wurden in den Spalten
„Einbringverfahren“ und „Prüfzeichen“ ein-
gearbeitet. In der Spalte „Bemerkungen“
sollten unbedingt Hinweise zu einer mögli-
chen zeitversetzten Wirksamkeit von Holz-
schutzmitteln eingetragen werden.
DIE FACHBEREICHE
Holzschutz
Formblätter zum Nachweis einer
chemischen Holzschutzmaßnahme
Neue vom DIBt zugelassene Holzschutzmittel
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet gegenüber dem Holzschutzmittelverzeichnis vom Januar 2004 aktu-
elle Änderungen bzw. Ergänzungen der vom DIBt zugelassenen Holzschutzmittel. Diese Übersicht wurde
in Anlehnung an den Abschnitt A II des Holzschutzmittelverzeichnisses erstellt. Sie sollte kopiert und
als Ergänzung dem Holzschutzmittelverzeichnis beigelegt werden.
Mit Erscheinen der nächsten S & E wird diese Tabelle aktualisiert.
Bezeichnung
Zulassungs-
Anwendungs- Einschrän-
Zulassung
Gültigkeit
des Mittels
Nummer
bereich
kungen
vom:
bis:
Basiment Combi B
Z-58.2-1476 Ib Mittel
E10, E11, E14 Z: 01.12.2003 G: 31.12.2008
Celcure - CKB flüssig
Z-58.1-1349 1, 2, 3, 4
E1, E2, E3,
Z: 01.12.2003 G: 31.12.2008
E5, H1
Bemerkung: Die Angaben in der Tabelle wurden auf der Grundlage der vom DIBt erteilten Zulassungsbescheide
vorgenommen. In den einzelnen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sind ergänzende Informationen
enthalten.
Zusammengestellt durch den Fachbereichsleiter Holzschutz im DHBV, Herrn Flohr (Stand Mai 2004)
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