Schützen & Erhalten - page 10

Neben den adulten Käfern
wurden auch Larven bzw. Eilar-
ven des Hausbocks, des Bun-
ten Nagekäfers und des Gewöhn-
lichen Nagekäfers betrachtet
und deren Unterschiede heraus-
gearbeitet.
Mit einer Zwischenfrage von
Dr. Noldt nach der bevorzugten
Automarke der Hausbocklarve
konnte vorerst keiner etwas
anfangen. Spätestens bei der
Betrachtung des Hinterlaibseg-
mentes unter dem Mikroskop
konnte die Frage beantwortet
werden.
Am zweiten Tag des Semi-
nars wurde den Teilnehmern eine
Fülle von Schadbildern präsen-
tiert. An- und durchgenagte
Holzstücken, durchlöcherte Rin-
denteile und ein nicht mehr
ganz regendichter Schirm wa-
ren Beweis der Vielfältigkeit der
Schadbilder. Ernst wurde es bei
einer abschließenden Bestim-
mungsübung. Selbst für gestan-
dene Holzschutzfachleute gab
es an den 35 Probestücken ge-
nügend Stoff zum diskutieren.
Denn längst nicht alle waren für
die Teilnehmer eindeutig be-
stimmbar.
Es hat sich in der abschlie-
ßenden Auswertung gezeigt,
und das war die einhellige Mei-
nung aller Teilnehmer, dass Dr.
Noldt diese zwei Seminartage
professionell vorbereitet und
den Stoff anschaulich dargelegt
hat. Es wurde der Wunsch ge-
äußert, an diesem Einführungs-
seminar zwei Vertiefungssemi-
nare zu koppeln, in denen die
Insekten getrennt nach ihrer Be-
fallsbiologie vorgestellt werden.
Diesem Wunsch wird der
DHBV entsprechen und für das
III. Quartal 2004 jeweils ein
Seminar für Trockenholz- und
Frischholzinsekten anbieten.
Aufbauseminar II am
10 und 11. 9. 2004
– Trockenholzinsekten
(z.B. Hausbock, Gew.
Nagekäfer, Bunter Nage-
käfer, Trotzkopf)
– Staatenbildende Insekten
(Ameisen und Termiten)
– diverse Importholzschäd-
linge
Aufbauseminar III am
24. und 25. 9. 2004
– Frischholzinsekten (z.B.
Ambrosiakäfer, Bockkäfer,
Holzwespe, Holzbohrer)
– Marine Holzzerstörer
(z.B. Schiffsbohrmuschel,
Asseln)
– Gelegentliche Vorrats-
schädlinge (z.B. Rüssel-
käfer, Speckkäfer)
Anmeldungen für diese Semi-
nare, auch für nicht DHBV-Mit-
glieder, können ab sofort bei der
Bundesgeschäftsstelle in Köln
vorgenommen werden. Auf der
letzten Umschlagseite sind wei-
tere Angaben zu den Semina-
ren enthalten.
DIE FACHBEREICHE
Holzschutz
After einer Hausbocklarve mit deutlichem Markenzeichen.
DIE FACHBEREICHE
Bautenschutz
Normen, Richtlinien
und Regelwerke für Ab-
dichtungen an Neubauten
Zu den Normen bei Neubauab-
dichtungen im Einzelnen:
1.1 DIN 18195 „Bau-
werksabdichtung“
Diese Norm
gilt
für:
die Abdichtung von nicht was-
serdichten Bauwerken oder Bau-
teilen im Neubau gegen
– Bodenfeuchte nach DIN
18195-4
– nichtdrückendes Wasser
nach DIN 18195-5
– von außen drückendes
Wasser nach DIN 18195-6
– von innen drückendes
Wasser nach DIN 18195-7
Diese Norm
gilt nicht
für:
nachträgliche Abdichtungen in
der Bauwerkserhaltung oder in
der Baudenkmalpflege, es sei
denn, es können hierfür Verfah-
ren angewendet werden, die in
der Norm beschrieben sind.
1.2 Richtlinie für die
Planung und Aus-
führung von Abdich-
tungen mit kunststoff-
modifizierten
Bitumendickbeschich-
tungen, Ausgabe:
November 2001
Diese Richtlinie
gilt
für:
Diese Richtlinie regelt Abdich-
tungen erdberührter Bauwerke
oder Bauteile mit kunststoff-
modifizierten Bitumendickbe-
schichtungen von Neubauten.
Im Teil A und B erhebt diese
Richtlinien den Anspruch kon-
form mit der DIN 18195 „Bau-
werksabdichtungen“ zu sein.
Lediglich der Anhang 1 befasst
sich mit Abdichtungen aus KMB
außerhalb der DIN 18195 und
gibt für diesen Fall Hinweise zur
vertraglichen Vereinbarung.
Diese Richtlinie
gilt nicht
für:
nachträgliche Abdichtungen an
Bauwerken und in der Bauwerks-
erhaltung.
Im Anwendungsbereich und
Zweck heißt es in der RiLi-KMB
u.a.:
Bei nachträglichen Abdich-
tungsmaßnahmen ist das WTA-
Merkblatt E-4-6-03/D „Nach-
trägliches Abdichten erdberühr-
ter Bauteile“ mit dieser Richt-
linie mitgeltend.
1.3 Richtlinie für die
Planung und Ausfüh-
rung von Abdichtun-
gen erdberührter Bau-
teile mit flexiblen
Dichtungsschlämmen,
Ausgabe: Januar 1999
Diese Richtlinie
gilt
für:
Diese Richtlinie regelt Abdich-
tungen erdberührter Bauwerke
oder Bauteile mit flexiblen
Dichtungsschlämmen im Neubau
gegen Bodenfeuchte, nichtdrük-
kendes Wasser und drückendes
Wasser. Zusätzlich erfasst die
Richtlinie die Abdichtung ge-
gen kapillar aufsteigende Feuch-
tigkeit und gegen Spritzwasser
im Sockelbereich sowie Behäl-
terabdichtungen.
Die Richtlinie befasst sich
mit Abdichtungen aus flexiblen
Dichtungsschlämmen außerhalb
der DIN 18195 „Bauwerksab-
dichtungen“ und gibt für die-
sen Fall Hinweise zur vertrag-
lichen Vereinbarung.
Diese Richtlinie
gilt nicht
für:
nachträgliche Abdichtungen an
Bauwerken und in der Bauwerks-
erhaltung.
Im Anwendungsbereich und
Zweck heißt es in der Richtli-
nie u.a.:
Bei Bestandsbauten ist das
WTA-Merkblatt 4-6-98/D „Nach-
Schützen & Erhalten · Dezember 2003 · Seite 10
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