Schützen & Erhalten - page 23

Schützen & Erhalten · Juni 2005 · Seite 23
ARBEITS- UND SOZIALRECHT
7. Übergangsregelung für die
Stufung von Gefahrklassen
Weicht die berechnete Gefahr-
klasse eines Gewerbezweiges oder
eines Teilbereichs eines Gewer-
bezweiges (Teilgewerbezweig),
der bis 2005 als eigenständiger
Gewerbezweig veranlagt wurde,
um mehr als 50% von der rech-
nerischen Belastung 2005 ab,
wird die Gefahrklasse ausgehend
von der rechnerischen Belastung
2005 in jährlichen Stufen bis zum
Erreichen der berechneten Gefahr-
klasse angehoben. Die Höhe der
jährlichen Stufen beträgt jeweils
50% der rechnerischen Belastung
2005, höchstens jedoch die Dif-
ferenz zur berechneten Gefahr-
klasse. Die Teilgewerbezweige
bleiben während der Stufung
Bestandteile ihrer Tarifstellen
nach Teil I des laufenden Gefahr-
tarifs.
Die rechnerische Belastung
2005 wird durch Multiplikation
der tatsächlichen Gefahrklasse
2005 mit dem Umrechnungsfak-
tor für die Eckgefahrklasse des
in 2005 geltenden Gefahrtarifs
ermittelt.
Der Gefahrtarif tritt am 1. 1.
2006 in Kraft.
Anhang zu Teil II, Nummer 7 des Gefahrtarifs
Teilgewerbezweige mit abweichenden Gefahrklassen für einzel-
ne Jahre der Gefahrtarifperiode
Tarif-
stelle Teilgewerbezweig Gefahrklasse für das Jahr
2006 2007 2008 2009 2010 2011
100 Fuger im Hochbau 10,8 14,4 16,1 16,1 16,1 16,1
360 Sicherung von
Arbeiten im Gleis-
bereich
11,6 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5
500 Abbruch, Enttrümme-
rung, Entsorgung,
Sprengungen
im Hochbau
22,9 27,3 27,3 27,3 27,3 27,3
500 Abbruch im Tiefbau 24,9 27,3 27,3 27,3 27,3 27,3
500 Sprengarbeiten
im Tiefbau
13,1 17,5 21,9 26,3 27,3 27,3
Sozialversicherung
Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz in der
gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Juli 2005
Der durchschnittliche all-
gemeine Beitragssatz der
Krankenkassen wird am 1.
Juli 2005 von 14,2% auf
13,3% gesenkt.
Durch das „Gesetz zur Anpassung
der Finanzierung von Zahnersatz“
wurde das Sozialgesetzbuch V –
Gesetzliche Krankenversicherung
– dahingehend geändert, dass
Mitglieder der gesetzlichen Kran-
kenversicherung vom 1. Juli 2005
an einen zusätzlichen Beitrags-
satz in Höhe von 0,9% zu ent-
richten haben und die übrigen
Beitragssätze in demselben Um-
fang vermindert werden.
Das Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung
hat bekannt gegeben, dass der
durchschnittliche allgemeine
Beitragssatz der Krankenkassen,
der zum 1. März 2005 noch 14,2%
betrug, ab dem 1. Juli 2005
13,3% betragen wird.
Der um 0,9 Prozentpunkte
gesenkte durchschnittliche allge-
meine Beitragssatz gilt ab dem
1. Juli 2005 auch für die Berech-
nung des Arbeitgeberzuschusses
nach § 257 Abs. 2 Satz 2 SGB V
für Beschäftigte, die privat kran-
kenversichert sind.
Eintragung osteuropäischer
Gewerbetreibender durch die
Handwerkskammern
Die Handwerkskammern in
Nordrhein-Westfalen tragen der-
zeit Gewerbetreibende aus Ost-
europa, die sich als Fliesenleger
oder in einem anderen Handwerk
betätigen wollen, nur noch dann
ein, wenn das Bestehen einer ge-
werblichen Niederlassung nach-
gewiesen wird.
Hintergrund dieser Maßnah-
me ist der in vielen Fällen zu be-
obachtende Missbrauch der Nie-
derlassungsfreiheit. Eine Eintra-
gung kann nur dann erfolgen,
wenn die vom Antragsteller be-
hauptete gewerbliche Niederlas-
sung eine „feste Einrichtung“ hat.
Hinweise hierauf sind etwa das
Vorhandensein eines Büro- oder
Lagerraums bzw. Geschäftsräume.
Eine Schlafstelle in einer Klein-
wohnung hingegen stellt keine
„feste Einrichtung“ dar.
Offenbar verfügen osteuropäi-
sche Gewerbetreibende häufig
nicht über eine gewerbliche Nie-
derlassung. Die Eintragung bei der
Handwerkskammer soll vielmehr
in vielen Fällen dazu dienen, eine
tatsächlich ausgeübte Tätigkeit
als Arbeitnehmer zu verschleiern.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist
allerdings zwischen Deutschland
und den osteuropäischen EU-
Beitrittsstaaten derzeit noch
nicht hergestellt.
Die Handwerkskammern in
Nordrhein-Westfalen haben einen
Fragebogen entwickelt, der An-
tragstellern aus den osteuropäi-
schen Beitrittstaaten vorgelegt
wird. Durch die von den Antags-
tellern zu beantwortenden Fra-
gen zu ihrer gewerblichen Tätig-
keit und ihrer gewerblichen Nie-
derlassung soll dabei ermittelt
werden, ob ein Missbrauchstat-
bestand vorliegt. Bejahendenfalls
wird die Eintragung verweigert.
1...,13,14,15,16,17,18,19,20,21,22 24,25,26,27,28,29,30,31,32,33,...44
Powered by FlippingBook