Schützen & Erhalten - page 26

Schützen & Erhalten · Juni 2005 · Seite 26
einbarung zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer über den
Rechtsanspruch von 4 v. H. der
Beitragsbemessungsgrenze hin-
aus weitere bis zu 1.800 Euro
steuerfrei umgewandelt werden
können. Diese zusätzliche Ent-
geltumwandlung setzt jedoch zum
TARIFRECHT
einen voraus, dass der Arbeitge-
ber dieser zustimmt, und zum
anderen, dass die Versorgungs-
zusage erst nach dem 31. Dezem-
ber 2004 erteilt wurde (Neuzu-
sage).
In § 4 TV TZR ist nunmehr
berücksichtigt, dass die Möglich-
keit der pauschalen Versteuerung
von Altersvorsorgebeiträgen im
Durchführungsweg der Direktver-
sicherung nur noch für Versor-
gungszusagen möglich ist, die vor
dem 1. Januar 2005 erteilt wur-
den (Altzusagen). Daher ist auch
nur noch für diese Altzusagen die
Sozialkassen der Bauwirtschaft
Lohnausgleich, Höhe der Stundenlöhne
Möglichkeit der Erstattung der
Pauschalsteuer zu regeln.
Die bisherige Regelung in §
4 Abs. 1 (alt) TV TZR konnte ent-
fallen, da diese lediglich auf das
Jahr 2001 begrenzt war.
Die Urlaubs- und Lohnaus-
gleichskasse der Bauwirtschaft
hat für die Lohnausgleichsperi-
ode 2003/2004 die durchschnitt-
lichen Stundenlöhne in den
alten und in den neuen Bundes-
ländern ermittelt. Diese aktua-
lisierte, nach Bundesländern un-
tergliederte Auswertung können
Sie im Mitgliederbereich des DHBV
Homepage einsehen.
In Hinblick auf die anhalten-
de Mindestlohn-Diskussion erge-
ben sich aus dieser neuen Aus-
wertung der ULAK die folgenden
Erkenntnisse:
In den neuen Bundesländern
sind die Stundenlöhne für ins-
gesamt 99.744 Arbeitnehmer,
welche den Lohnausgleich erhal-
ten haben, ermittelt worden.
Davon erhielten 41.872 Arbeit-
nehmer = 42% einen Stunden-
lohn, der unterhalb des seit 1.
September 2004 geltenden Min-
destlohnes II der Lohngruppe 2
von 10,01 Euro lag. 57.872 Ar-
beitnehmer = 58% erhielten ei-
nen Stundenlohn oberhalb des
Mindestlohnes II der Lohngrup-
pe 2.
In den alten Bundesländern
sind die Stundenlöhne für
314.174 Arbeitnehmer mit An-
spruch auf Lohnausgleich ermit-
telt worden. Davon erhielten le-
diglich 60.022 Arbeitnehmer =
19% einen Stundenlohn unter-
halb des Mindestlohnes II der
Lohngruppe 2 von 12,47 Euro.
254.152 Arbeitnehmer = 81%
erhielten einen Stundenlohn, der
oberhalb dieses Mindestlohnes II
lag.
Aus diesen Auswertungen hat
die Urlaubs- und Lohnausgleichs-
kasse der Bauwirtschaft darüber
hinaus für die einzelnen Bundes-
länder folgende Durchschnittslöh-
ne ermittelt:
Neue Bundesländer
Stundenlohn in EUR
(Durchschnitt)
Brandenburg 10,78
Mecklenburg-Vorpommern 10,82
Thüringen 11,04
Sachsen-Anhalt
10,93
Sachsen 10,64
Durchschnitt neue
Bundesländer
10,81
Alte Bundesländer
Stundenlohn in EUR
(Durchschnitt)
Schleswig-Holstein 14,17
Bremen 14,73
Hamburg 14,83
Niedersachsen 14,13
Nordrhein-Westfalen 14,21
Rheinland-Pfalz
14,00
Hessen 13,85
Baden-Württemberg 13,84
Bayern 14,10
Saarland 13,78
Durchschnitt alte
Bundesländer
14,07
Diese Durchschnittslöhne
haben sich gegenüber der Lohn-
ausgleichsperiode 2003/2004 nur
geringfügig verändert. In der
Lohnausgleichsperiode 2003/
2004 betrug der durchschnittli-
che Stundenlohn in den neuen
Bundesländern 10,61 Euro und
in den alten Bundesländern 14,09
Euro.
Alle weiteren Einzelheiten
können Sie dem Mitgliederbereich
der DHBV Homepage entnehmen.
Foto: www.photocase.de
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