Schützen & Erhalten - page 28

Schützen & Erhalten · März 2004 · Seite 28
Dezember 2003 · Seite 28
ARBEITS- UND TARIFRECHT
Passivierung des rückständigen Urlaubs und
der Arbeitszeitguthaben
die Beiträge unterjährig bereits
berücksichtigt.
Die gesetzlichen Sozialversi-
cherungsbeiträge auf die Urlaubs-
vergütungen werden jedoch erst
bei Inanspruchnahme des rück-
ständigen Urlaubes im Folgejahr
aufwandswirksam. Daher ist im
abgelaufenen Geschäftsjahr dieser
Aufwand zu passivieren.
Da die Urlaubsvergütungen
zum Bruttolohn gehören, der die
Bemessungsgrundlage für
– den Sozialkassenbeitrag für
gewerbliche Arbeitnehmer
– die Beiträge zur Berufsgenos-
senschaft
– die Winterbauumlage
bildet, sind die Beiträge auch bei
der Rückstellungsbildung zu be-
rücksichtigen.
Der Ermittlung des Sozialauf-
wands zum Bilanzstichtag
31.
Dezember 2003
kann folgendes
Schema zugrunde gelegt werden:
Der Sozialaufwand für rück-
ständigen Urlaub der gewerb-
lichen Arbeitnehmer ist entspre-
Bei der Bemessung des
Rückstellungsbedarfes für
Urlaub ist nach angestell-
ten und gewerblichen Ar-
beitnehmern zu unter-
scheiden.
Im Zusammenhang mit den Jah-
resabschlussarbeiten ist regelmä-
ßig der Rückstellungsbedarf für
nicht realisierte Urlaubsansprü-
che zu ermitteln. Bei der Bestim-
mung der Höhe sind Beträge für:
A. Angestellte Arbeitnehmer
B. Gewerbliche Arbeitnehmer
C. Arbeitszeitguthaben
zu berücksichtigen.
A: Angestellte
Arbeitnehmer
Für am Bilanzstichtag noch
rückständigen Urlaub der ange-
stellten Arbeitnehmer ist in der
Steuerbilanz eine Verbindlichkeit
auszuweisen. Diese Verbindlich-
keit setzt sich zusammen aus
a) dem Urlaubsentgelt
b) dem zusätzlichen Urlaubsgeld
c) dem Sozialaufwand auf a) und
b).
Das Urlaubsentgelt bemisst sich
nach dem durchschnittlichen Ar-
beitsverdienst des Angestellten
in den letzten drei Kalendermo-
naten vor Beginn des Urlaubes
(§ 10 (5) RTV für Angestellte und
Poliere).
Das zusätzliche Urlaubsgeld
ist für die Rückstellungsbildung
nur zu berücksichtigen, wenn
es nicht unterjährig bereits ge-
zahlt wurde, (§ 10 (6.5.) RTV für
Angestellte und Poliere ).
In die Rückstellungen des
Sozialaufwandes sind auch Bei-
träge zur gesetzlichen Unfall-
versicherung einzubeziehen.
Der Ermittlung des Sozialauf-
wands zum Bilanzstichtag
31.
Dezember 2003
kann folgendes
Schema zugrunde gelegt werden:
Der Sozialaufwand für rück-
ständigen Urlaub der angestell-
ten Arbeitnehmer ist entspre-
chend der vorstehenden Berech-
nung mit 21,64 v. H. auf die rück-
ständigen Urlaubsvergütungen zu
bilden.
B: Gewerbliche
Arbeitnehmer
Die Arbeitgeber leisten für
den Urlaub der Arbeitnehmer mit
der monatlichen Lohnabrechnung
Beiträge an die ULAK/ZVK. Für
am Bilanzstichtag noch rückstän-
digen Urlaub der gewerblichen Ar-
beitnehmer ist daher kein An-
spruch auf Urlaubsentgelt und
zusätzliches Urlaubsgeld abzu-
grenzen. Der Aufwand ist durch
Alte
Neue
Bundes- Bundes-
länder
länder
v.H.
v.H.
I. Arbeitgeberanteile zur gesetzl.
Sozialversicherung
1. AG-Anteil zur Krankenversicherung
(Durchschnitt)
7,00
7,00
2. AG-Anteil zur Pflegeversicherung
0,85
0,85
3. AG-Anteil zur Rentenversicherung
9,75
9,75
4. AG-Anteil zur Arbeitslosenversicherung 3,25
3,25
II. Gesetzliche Unfallversicherung
(für kaufm. Angestellte; Durchschnitt)
0,79
0,79
Gesamter Sozialaufwand
21,64 21,64
Übersicht über Mindestlöhne im Bau- und Ausbaugewerbe
Vergleich Mindestlöhne
Allgemeinverbindliche Mindestlohnregelungen bestehen derzeit ausschließlich im Baugewerbe, im
Dachdeckerhandwerk sowie im Maler- und Lackiererhandwerk.
Die Höhe der derzeitigen Mindestlöhne können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
Laufzeit
(Löhne in Euro)
(Löhne in Euro)
Baugewerbe
Mindestlohn I:
10,36 Mindestlohn I:
8,95
01.11.2003
Mindestlohn II: 12,47 Mindestlohn II:
9,65
bis 31.08.2004
Dachdecker
9,00
9,00
bis 31.12.2003
9,50
9,50
ab 01.01.2004
10,00
10,00
ab 01.01.2005
Maler und
Mindestlohn I:
7,69 Mindestlohn I:
7,00
ab 01.12.2003
Lackierer
Mindestlohn II: 10,53 Mindestlohn II:
9,20
bis 31.03.2004,
Verlänger. beantragt
bis 31.03.2005
1...,18,19,20,21,22,23,24,25,26,27 29,30,31,32,33,34,35,36,37,38,...44
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