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Schützen & Erhalten · Dezember 2004 · Seite 16
Mitteilung zum Schiedsverfahren zur DIN
18195-1 bis -6
DIN 18195-1 bis -6 in der Fassung von August 2000 bestätigt
Schiedsverfahren zu DIN
18195 beendet – Konsens
des NABau-Arbeitsaus-
schusses „Bauwerksab-
dichtungen“ weitestge-
hend bestätigt.
Am 20. August 2004 tagte der
Schiedsausschuss des DIN zu
den Normen DIN 18195-1 bis
-6 abschließend und bestätig-
te endgültig die DIN 18195 (Tei-
le 1 bis 6) in der aktuellen Fas-
sung vom August 2000.
Mit diesemBeschluss, der auch
Hinweise für die nächste Über-
arbeitung der Norm enthält, be-
endete der zu Neutralität und
Unabhängigkeit verpflichtete
Schiedsausschuss die jahrelange
Diskussion um den Einsatz von
Kunststoffmodifizierten Bitu-
mendickbeschichtungen (KMB)
in der Beanspruchungsart „auf-
stauendes Sickerwasser“ in der
DIN 18195-6 „Bauwerksabdich-
tungen – Teil 6: Abdichtungen
gegen von außen drückendes
Wasser und aufstauendes Sik-
kerwasser – Bemessung und
Ausführung“. Der Vorwurf ver-
einzelter Kreise, diese Abdich-
tungsart sei nicht bewährt,
konnte vom Schiedsausschuss
nach eingehender Prüfung nicht
bestätigt werden.
Bei der Überarbeitung der
vorangegangenen Fassungen der
Teile 1 bis 6 der DIN 18195 aus
1983/1984 wurden u.a. die
kunststoffmodifizierten Bitu-
mendickbeschichtungen (KMB)
auch für den druckwasserbela-
steten Bereich des „aufstauen-
den Sickerwassers“ aufgenom-
men. Der Arbeitsausschuss Bau-
werksabdichtungen gelangte
damals nach eingehender Prü-
fung und Beratung zu der Über-
zeugung, dass diese Abdich-
tungsart die nötige Bewährung
und Praxisrelevanz besitzt.
Die Stellungnahmen zu den
Entwürfen von 1998 führten zu
einem ersten auch darauf be-
zogenen Schlichtungsverfahren
in der Zuständigkeit des Vorsit-
zenden des NABau. Der dabei
ergangene Schlichterspruch
wurde jedoch von einigen Stel-
lungnehmenden nicht akzep-
tiert, so dass zunächst die zwei-
te Schlichtung in der Zustän-
digkeit der Geschäftsleitung des
DIN – Deutsches Instituts für
Normung e.V. durchgeführt wur-
de. Beide Schlichtungen zusam-
men erforderten fünf ganztägige
Sitzungen, um die strittigen
Punkte eingehend zu beraten.
Es konnte jedoch nicht in al-
len Punkten Einigung erzielt
werden, woraufhin zwei der Stel-
lungnehmenden das Schiedsver-
fahren beantragten, um eine
endgültige Entscheidung herbei-
zuführen. Für den Schiedsaus-
schuss wurden von den Stellung-
nehmenden und dem Normen-
ausschuss Bauwesen (NABau) je
zwei Mitglieder benannt, der
Vorsitzende wurde vom Präsi-
dium auf Vorschlag des Präsi-
denten aus den Reihen des Prä-
sidiums bestimmt. Der Schieds-
ausschuss ist zur Neutralität
verpflichtet und prüft die ihm
angetragenen Punkte unpartei-
isch und nur nach eigener Über-
zeugung; sein Urteil ist endgül-
tig und für die betroffenen Nor-
men verbindlich.
Der Schiedsausschuss zu den
genannten Teilen der DIN 18195
kam schließlich in zwei Sitzun-
gen über insgesamt drei Tage
zu dem Ergebnis, dass der Vor-
wurf, der Einsatz von kunststoff-
modifizierten Bitumendickbe-
schichtungen (KMB) in der Be-
anspruchungsart „aufstauendes
Sickerwasser“ in DIN 18195-Teil
6 sei nicht bewährt, nicht be-
stätigt werden kann.
Damit wurde die DIN 18195
in ihrer jetzigen Fassung end-
gültig vom höchsten Kontroll-
gremium für das Deutsche Nor-
menwerk bestätigt.
In der dem Schiedsverfah-
ren vorangegangenen Schlich-
tung wurde einvernehmlich die
Änderung verschiedener ande-
rer Festlegungen in den Normen
DIN 18195-1 bis 6 im Rahmen
der beabsichtigten Überarbei-
tung der Normenreihe beschlos-
sen. Diese Änderungen sind in
dem Norm-Entwurf DIN 18195-
100 „Bauwerksabdichtungen –
Teil 100: Vorgesehene Änderun-
gen zu den Normen DIN 18195-
1 bis -6“, Ausgabe Juni 2003,
veröffentlicht worden.
Der Beschluss des Schieds-
ausschusses enthält darüber
hinaus einige Hinweise, die
ebenfalls im Rahmen der Über-
arbeitung der Normen der Rei-
he DIN 18195 umgesetzt wer-
den sollen.
Die Überarbeitung der Nor-
men der Reihe DIN 18195 wird
einen längeren Zeitraum in An-
spruch nehmen, da auch Anpas-
sungen hinsichtlich der Europäi-
schen Normung erforderlich sein
werden, deren Ergebnisse aber
teilweise noch nicht vorliegen.
Bautenschutz
im Jahre 2004
Eine kleine Episode aus der
anwendungstechnischen
Beratung
Mir berichtete vor kurzem
ein Kollege: Ein Bautenschüt-
zer, der schon rund 10 Jahre im
Geschäft ist, kam kürzlich zu mir
und fragte nach Lüftungsgittern.
Auf meine Frage wozu, hat er
diesen Fall geschildert:
Es geht um eine Altbauwand
aus Klamottenmauerwerk, un-
gedämmt. Sie liegt am Bürger-
steig. Da die Wand in der Erd-
geschoßwohnung immer feucht
war, hat er innenseitig einen
Sperrputz aufgebracht. Er hat
die Wand vorher eingehend mit
dem elektrischen Widerstands-
messer untersucht. Die Wand war
klatschnass, denn die Anzeige
hat voll ausgeschlagen.
Aus unerklärlichen Gründen
steigt die Feuchtigkeit jetzt aber
viel höher als vorher und der
Putz fällt zu allem Überfluß auch
wieder ab.
Der Bautenschützer wollte
nun von aussen Kernbohrungen
mit ca. 50 mm Durchmesser und
ca. 2/3 Mauerwerkstiefe anset-
zen, damit die Wand besser „at-
men“ und somit austrocknen
kann. Damit sich kein Ungeziefer
ansiedelt, wollte er vor die Boh-
rungen ein Lüftungsgitter set-
zen.
Ich habe Ihm den zunächst
den Rat gegeben, dass er die
Lüftungsgitter ruhig weglassen
kann, weil das Ungeziefer bei
den Folgen dieser Ausführungs-
weise eigentlich auch nicht
mehr wirklich stört.
DIE FACHBEREICHE
Bautenschutz
Es schreibt
für Sie:
Rainer
Spirgatis
Fachbereichs-
leiter Bauten-
schutz
Plinderheide 2b, 48291 Telgte
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