Schützen & Erhalten · Dezember 2004 · Seite 16
        
        
          
            Mitteilung zum Schiedsverfahren zur DIN
          
        
        
          
            18195-1 bis -6
          
        
        
          
            DIN 18195-1 bis -6 in der Fassung von August 2000 bestätigt
          
        
        
          
            Schiedsverfahren zu DIN
          
        
        
          
            18195 beendet – Konsens
          
        
        
          
            des NABau-Arbeitsaus-
          
        
        
          
            schusses „Bauwerksab-
          
        
        
          
            dichtungen“ weitestge-
          
        
        
          
            hend bestätigt.
          
        
        
          Am 20. August 2004 tagte der
        
        
          Schiedsausschuss des DIN zu
        
        
          den Normen DIN 18195-1 bis
        
        
          -6 abschließend und bestätig-
        
        
          te endgültig die DIN 18195 (Tei-
        
        
          le 1 bis 6) in der aktuellen Fas-
        
        
          sung vom August 2000.
        
        
          Mit diesemBeschluss, der auch
        
        
          Hinweise für die nächste Über-
        
        
          arbeitung der Norm enthält, be-
        
        
          endete der zu Neutralität und
        
        
          Unabhängigkeit verpflichtete
        
        
          Schiedsausschuss die jahrelange
        
        
          Diskussion um den Einsatz von
        
        
          Kunststoffmodifizierten Bitu-
        
        
          mendickbeschichtungen (KMB)
        
        
          in der Beanspruchungsart „auf-
        
        
          stauendes Sickerwasser“ in der
        
        
          DIN 18195-6 „Bauwerksabdich-
        
        
          tungen – Teil 6: Abdichtungen
        
        
          gegen von außen drückendes
        
        
          Wasser und aufstauendes Sik-
        
        
          kerwasser – Bemessung und
        
        
          Ausführung“. Der Vorwurf ver-
        
        
          einzelter Kreise, diese Abdich-
        
        
          tungsart sei nicht bewährt,
        
        
          konnte vom Schiedsausschuss
        
        
          nach eingehender Prüfung nicht
        
        
          bestätigt werden.
        
        
          Bei der Überarbeitung der
        
        
          vorangegangenen Fassungen der
        
        
          Teile 1 bis 6 der DIN 18195 aus
        
        
          1983/1984 wurden u.a. die
        
        
          kunststoffmodifizierten Bitu-
        
        
          mendickbeschichtungen (KMB)
        
        
          auch für den druckwasserbela-
        
        
          steten Bereich des „aufstauen-
        
        
          den Sickerwassers“ aufgenom-
        
        
          men. Der Arbeitsausschuss Bau-
        
        
          werksabdichtungen gelangte
        
        
          damals nach eingehender Prü-
        
        
          fung und Beratung zu der Über-
        
        
          zeugung, dass diese Abdich-
        
        
          tungsart die nötige Bewährung
        
        
          und Praxisrelevanz besitzt.
        
        
          Die Stellungnahmen zu den
        
        
          Entwürfen von 1998 führten zu
        
        
          einem ersten auch darauf be-
        
        
          zogenen Schlichtungsverfahren
        
        
          in der Zuständigkeit des Vorsit-
        
        
          zenden des NABau. Der dabei
        
        
          ergangene Schlichterspruch
        
        
          wurde jedoch von einigen Stel-
        
        
          lungnehmenden nicht akzep-
        
        
          tiert, so dass zunächst die zwei-
        
        
          te Schlichtung in der Zustän-
        
        
          digkeit der Geschäftsleitung des
        
        
          DIN – Deutsches Instituts für
        
        
          Normung e.V. durchgeführt wur-
        
        
          de. Beide Schlichtungen zusam-
        
        
          men erforderten fünf ganztägige
        
        
          Sitzungen, um die strittigen
        
        
          Punkte eingehend zu beraten.
        
        
          Es konnte jedoch nicht in al-
        
        
          len Punkten Einigung erzielt
        
        
          werden, woraufhin zwei der Stel-
        
        
          lungnehmenden das Schiedsver-
        
        
          fahren beantragten, um eine
        
        
          endgültige Entscheidung herbei-
        
        
          zuführen. Für den Schiedsaus-
        
        
          schuss wurden von den Stellung-
        
        
          nehmenden und dem Normen-
        
        
          ausschuss Bauwesen (NABau) je
        
        
          zwei Mitglieder benannt, der
        
        
          Vorsitzende wurde vom Präsi-
        
        
          dium auf Vorschlag des Präsi-
        
        
          denten aus den Reihen des Prä-
        
        
          sidiums bestimmt. Der Schieds-
        
        
          ausschuss ist zur Neutralität
        
        
          verpflichtet und prüft die ihm
        
        
          angetragenen Punkte unpartei-
        
        
          isch und nur nach eigener Über-
        
        
          zeugung; sein Urteil ist endgül-
        
        
          tig und für die betroffenen Nor-
        
        
          men verbindlich.
        
        
          Der Schiedsausschuss zu den
        
        
          genannten Teilen der DIN 18195
        
        
          kam schließlich in zwei Sitzun-
        
        
          gen über insgesamt drei Tage
        
        
          zu dem Ergebnis, dass der Vor-
        
        
          wurf, der Einsatz von kunststoff-
        
        
          modifizierten Bitumendickbe-
        
        
          schichtungen (KMB) in der Be-
        
        
          anspruchungsart „aufstauendes
        
        
          Sickerwasser“ in DIN 18195-Teil
        
        
          6 sei nicht bewährt, nicht be-
        
        
          stätigt werden kann.
        
        
          Damit wurde die DIN 18195
        
        
          in ihrer jetzigen Fassung end-
        
        
          gültig vom höchsten Kontroll-
        
        
          gremium für das Deutsche Nor-
        
        
          menwerk bestätigt.
        
        
          In der dem Schiedsverfah-
        
        
          ren vorangegangenen Schlich-
        
        
          tung wurde einvernehmlich die
        
        
          Änderung verschiedener ande-
        
        
          rer Festlegungen in den Normen
        
        
          DIN 18195-1 bis 6 im Rahmen
        
        
          der beabsichtigten Überarbei-
        
        
          tung der Normenreihe beschlos-
        
        
          sen. Diese Änderungen sind in
        
        
          dem Norm-Entwurf DIN 18195-
        
        
          100 „Bauwerksabdichtungen –
        
        
          Teil 100: Vorgesehene Änderun-
        
        
          gen zu den Normen DIN 18195-
        
        
          1 bis -6“, Ausgabe Juni 2003,
        
        
          veröffentlicht worden.
        
        
          Der Beschluss des Schieds-
        
        
          ausschusses enthält darüber
        
        
          hinaus einige Hinweise, die
        
        
          ebenfalls im Rahmen der Über-
        
        
          arbeitung der Normen der Rei-
        
        
          he DIN 18195 umgesetzt wer-
        
        
          den sollen.
        
        
          Die Überarbeitung der Nor-
        
        
          men der Reihe DIN 18195 wird
        
        
          einen längeren Zeitraum in An-
        
        
          spruch nehmen, da auch Anpas-
        
        
          sungen hinsichtlich der Europäi-
        
        
          schen Normung erforderlich sein
        
        
          werden, deren Ergebnisse aber
        
        
          teilweise noch nicht vorliegen.
        
        
          
            Bautenschutz
          
        
        
          
            im Jahre 2004
          
        
        
          
            Eine kleine Episode aus der
          
        
        
          
            anwendungstechnischen
          
        
        
          
            Beratung
          
        
        
          Mir berichtete vor kurzem
        
        
          ein Kollege: Ein Bautenschüt-
        
        
          zer, der schon rund 10 Jahre im
        
        
          Geschäft ist, kam kürzlich zu mir
        
        
          und fragte nach Lüftungsgittern.
        
        
          Auf meine Frage wozu, hat er
        
        
          diesen Fall geschildert:
        
        
          Es geht um eine Altbauwand
        
        
          aus Klamottenmauerwerk, un-
        
        
          gedämmt. Sie liegt am Bürger-
        
        
          steig. Da die Wand in der Erd-
        
        
          geschoßwohnung immer feucht
        
        
          war, hat er innenseitig einen
        
        
          Sperrputz aufgebracht. Er hat
        
        
          die Wand vorher eingehend mit
        
        
          dem elektrischen Widerstands-
        
        
          messer untersucht. Die Wand war
        
        
          klatschnass, denn die Anzeige
        
        
          hat voll ausgeschlagen.
        
        
          Aus unerklärlichen Gründen
        
        
          steigt die Feuchtigkeit jetzt aber
        
        
          viel höher als vorher und der
        
        
          Putz fällt zu allem Überfluß auch
        
        
          wieder ab.
        
        
          Der Bautenschützer wollte
        
        
          nun von aussen Kernbohrungen
        
        
          mit ca. 50 mm Durchmesser und
        
        
          ca. 2/3 Mauerwerkstiefe anset-
        
        
          zen, damit die Wand besser „at-
        
        
          men“ und somit austrocknen
        
        
          kann. Damit sich kein Ungeziefer
        
        
          ansiedelt, wollte er vor die Boh-
        
        
          rungen ein Lüftungsgitter set-
        
        
          zen.
        
        
          Ich habe Ihm den zunächst
        
        
          den Rat gegeben, dass er die
        
        
          Lüftungsgitter ruhig weglassen
        
        
          kann, weil das Ungeziefer bei
        
        
          den Folgen dieser Ausführungs-
        
        
          weise eigentlich auch nicht
        
        
          mehr wirklich stört.
        
        
          
            DIE FACHBEREICHE
          
        
        
          
            Bautenschutz
          
        
        
          
            Es schreibt
          
        
        
          
            für Sie:
          
        
        
          
            Rainer
          
        
        
          
            Spirgatis
          
        
        
          
            Fachbereichs-
          
        
        
          
            leiter Bauten-
          
        
        
          
            schutz
          
        
        
          
            Plinderheide 2b, 48291 Telgte
          
        
        
          
            Telefon: (02 36) 3 39 93 04
          
        
        
          
            Telefax: (02 36) 3 39 93 63
          
        
        
          
            email: