Schützen & Erhalten - page 12

DIN 18195 Teil 4–6 „Bauwerksabdichtungen“
Ausgabe August 2000 in Hessen bauaufsichtlich
eingeführt
Sanierputze-WTA
Sanierputze-WTA werden ein-
lagig, mindestens 20 mm dick, auf
lot- und fluchtgerechtem Unter-
grund aufgetragen. Diese Mindest-
schichtdicke kann bei 2 oder mehr-
schichtigen Auftrag auf 15 mm
reduziert werden, wenn Poren-
grundputz > 10 mm vorab verwandt
wurde. Die Gesamtputzschichtdicke
beträgt ohne Fugentiefen < 40 mm.
Die zu treffenden Sanierputz-
maßnahmen, Schichtdicken und
Schichtfolgen erfolgen in Abhän-
gigkeit des Untergrundes und wer-
den bestimmt durch den Versal-
zungsgrad:
Tabelle 1: Bewertung der Schaden verursachenden Wirkung verschiedener
Salz-Ionen (vorwiegend Anionen) in Mauwerwerkskörpern (Versalzungsgrad).
Salze
Salzgehalte in Masse-%
Chloride (CI
-
)
< 0,2
0,2 bis 0,5
> 0,5
Nitrate (NO
3
-
) < 0,1
0,1 bis 0,3
> 0,3
Sulfate (SO
4
2-
) < 0,5
0,5 bis 1,5
> 1,5
Bewertung
Belastung
Belastung
Belastung
gering
mittel
hoch
Auf Grund der ermittelten Werte wird der Gesamt-Versalzungsgrand als
„gering“, „mittel“ oder „hoch“ eingestuft. Dabei ist der ermittelte höchste
Gehalt an Salz-Ionen (unabhängig ob Chlorid, Nitrat oder Sulfat) maß-
gebend.
Anwendungsgrenzen
Sanierputzsysteme-WTA sind
keine Sperrputze! Sie sind nur wirk-
sam gegen hygroskopisch hervor-
gerufene Feuchtigkeit, dürfen aber
nicht hydrostatischen Stau- oder
Druckwasser, dauerhafter Boden-
feuchte oder dauerhafter Durch-
feuchtung auf Grund von Tauwas-
serunterschreitungen ausgesetzt
werden.
Hohe Luftfeuchtigkeit während
oder nachdem Auftrag des Sanier-
putzes unterbinden die Ausbildung
der notwendigen Porenhydropho-
bie. Der Sanierputz erhärtet zwar,
ist aber im Querschnitt nicht Po-
renhydrophob, so dass Salze ein-
wandern können und frühzeitig tief
in den Putzquerschnitt gelangen.
Im Zuge der Austrocknung des
Sanierputzes sollte daher der Putz
„ausatmen können“, die Luftfeuch-
tigkeit sollte daher < 65 % betra-
gen.
Das WTA-Merkblatt 2-9-05-D
„Sanierputzsystem“ legt nicht nur
die technischen Anforderungen und
Sanierputzsysteme und deren Be-
standteile fest, sondern gibt kla-
re Anregung zur Planung und Aus-
führung und empfiehlt allen in der
Bausanierung tätigen Ämtern, Pla-
nern und Ausführern die Kenntnis-
nahme und Umsetzung vor Ort zur
Auflage zu machen. Die Vornorm
DIN V 19 550 gibt klare Hilfestel-
lungen zur Vorbereitung des Putz-
grundes und spiegelt die allgemeine
handwerkliche Verarbeitungstech-
nik von Putzmörtel wieder.
Im Hinblick auf die spezielle
Verarbeitungs- und Ausführungs-
sicherheit sollte das WTA-Merkblatt
2-9-05/D „Sanierputzsysteme“ als
Ausführungsrichtlinie vereinbart
werden, um dauerhaft die Instand-
setzung des feuchte- und salzge-
schädigten Mauerwerks zu gewähr-
leisten.
Tabelle 2: Maßnahmen in Abhängigkeit vom Versalzungsgrad.
Versalzungsgrad
1)
Maßnahmen
Schichtdicken Bemerkungen
in mm
gering
1. Spritzbewurf
< 5
2. Sanierputz WTA > 20
mittel bis hoch 1. Spritzbewurf
< 5
2. Sanierputz-WTA 10 bis 20
3. Sanierputz-WTA 10 bis 20
1. Spritzbewurf
< 5
2. Porengrund-
> 10
putz-WTA
3. Sanierputz-WTA > 15
1)
Durch Voruntersuchungen zu ermitteln und zu bewerten
Spritzbewurf in
der Regel nicht
deckend, gege-
benenfalls
nach Herstell-
ervorschrift
voll deckend;
Gesamtdicke
der Schichten
gemäß 8.2.2
DIE FACHBEREICHE
Bautenschutz
Quellen:
1) DIN EN 998-1
Festlegung für Mörtel im Mauerwerksbau
Teil 1: Putzmörtel
Deutsche Fassung 998-1:2003
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.,
Beuth Verlag Berlin
2) WTA-Merkblatt 2-2-91/D – Sanierputzsysteme
WTA Publications
Edelbergstraße 6
D-80686 München
3) DIN V 18550, Vornorm, April 2005
Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
4) WTA-Merkblatt 2-9-05/D – Sanierputzsysteme
Bezugsquelle siehe zuvor
5) siehe zuvor
vergl. 5.1 Voruntersuchungen
6) WTA-Merkblatt 2-9-05/D
Sanierputzsysteme 3.2 Einsatzbereich/Anwen-
dung
7) Putzgrundvorbereitung
8) Tabelle 1, WTA-Merkblatt 2-9-05/D
9) Tabelle 2, WTA-Merkbatt 2-9-05/D
Abb. 1:
maxit Group Marke Deitermann
Foto 1/2/4/6: take five – das Designer Netzwerk
Foto 3:
maxit/maxit Group
Foto 5/7:
Marke Deitermann/maxit Group
Im Staatsanzeiger Nr. 28/
2005 vom 11. Juli 2005 veröf-
fentlichte das hessische Ministe-
rium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung die Liste und
Übersicht der im Land Hessen
bauaufsichtlich eingeführten
technischen Baubestimmungen.
Unter 5.3 „Feuchteschutz“
wurden folgende Teile der DIN
18195 „Bauwerksabdichtungen,
Ausgabe August 2000 aufgenom-
men:
– Teil 4 „Abdichtungen gegen Bo-
denfeuchte (Kapillarwasser,
Haftwasser) und nicht stauen-
des Sickerwasser an Bodenplat-
ten und Wänden, Bemessung
und Ausführung“
– Teil 5 „Abdichtungen gegen
nicht drückendes Wasser auf
Deckenflächen und in Nassräu-
men, Bemessung und Ausfüh-
rung“
– Teil 6 „Abdichtungen gegen
von außen drückendes Wasser
und aufstauendes Sickerwasser,
Bemessung und Ausführung“
Hiermit werden – wenn auch erst
5 Jahre nach Erscheinen der no-
vellierten Norm – die entspre-
chenden Teile der Vorgängeraus-
gabe DIN 18195, Ausgabe 1983/
1984 ersetzt.
Hessen ist damit das einzi-
ge Bundesland, das auch den
Feuchteschutz als bauaufsichtlich
relevant einstuft.
Schützen & Erhalten · Dezember 2005 · Seite 12
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Sanierputzoberfläche
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