Schützen & Erhalten - page 17

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Neuer Leitfaden des Umweltbundes-
amtes zur Schimmelpilzsanierung
Seit September diesen Jahres ist
der neue „Leitfaden zur Ursachen-
suche und Sanierung bei Schimmel-
pilzwachstum in Innenräumen“
(Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden)
zu beziehen. Aber Vorsicht, es heißt
zwar immer wieder der neue Schim-
melpilzleitfaden des Umweltbundes-
amtes ist da und soll den ersten er-
setzen. Das ist jedoch nicht korrekt.
Beim ersten Leitfaden des Um-
weltbundesamtes, Leitfaden zur Vor-
beugung, Untersuchung, Bewertung
und Sanierung von Schimmelpilz-
wachstum in Innenräumen aus dem
Jahre 2002 wurde z.B. das Thema
Schimmelpilzsanierung nur kurz
angerissen. Der Schwerpunkt des
ersten Leitfadens lag bei der Phy-
siologie der Schimmelpilze sowie
den pathologischen Wirkmechanis-
men auf den Menschen. Darüber
hinaus ist man auf vorbeugende
Maßnahmen (Lüftungsverhalten)
gegen Schimmelpilze eingegangen.
Schwerpunkt des ersten Leitfadens
waren jedoch die Bestimmungen,
die Messungen sowie die Bewertun-
gen von Schimmelpilzen.
Im dem neuen und ergänzen-
den
Leitfaden (Schimmelpilzsanie-
rungs-Leitfaden) des Umweltbun-
desamtes geht man hingegen auf
die Ursachen des Schimmelpilz-
wachstums in Gebäuden und dar-
über hinaus schwerpunktmäßig auf
die Sanierung von mikrobiologi-
schen Befällen in Innenräumen ein.
Bei der Konfrontation mit dem
neuen „Schimmelpilzsanierungs-
Leitfaden“ fällt die interdisziplinäre
Auseinandersetzung auf. Man hat
sich zwar stellenweise auch wieder-
holt, doch verweist man in diesem
Leitfaden auf bestehende Schriften
wie z.B. die „Handlungsanleitung
zur Gefährdungsbeurteilung nach
Biostoffverordnung“ der Bauberufs-
genossenschaft. Zwar spricht man
in dem einen von einer Gefährdungs-
klasse und in dem anderen von ei-
ner Belastungsstufe, doch hat man
ansonsten zum überwiegenden Teil
Einigkeit bewiesen. Lässt man nun
die Bezeichnungen außen vor, so
sind die Leitfäden des UBA und die
Handlungseinleitungen der Bau BG
sogar kompatibel.
Größere Schimmelpilzbefälle
sollten laut Umweltbundesamt un-
bedingt von Fachfirmen durchge-
führt werden. Hierbei ergeben sich
folgende Fragen:
1. Ab wann handelt es sich um
einen großen Schimmelpilzbe-
fall?
2. Was ist eine Fachfirma?
Zur Definition der Schadensgröße
sagt der Leitfaden 1 des Umwelt-
bundesamtes aus, dass die Bewer-
tung des Schadensausmaßes in drei
Kategorien unterteilt wird.
– Kategorie 1: Keine bzw. sehr ge-
ringe Biomasse (z.B. geringe
Oberflächenschäden < 20 cm²)
– Kategorie 2: Mittlere Biomas-
se, Oberflächenausdehnung
< 0,5 m², tiefere Schichten sind
nur lokal betroffen.
– Kategorie 3: Große Biomasse,
großflächige Ausdehnung > 0,5
m², auch tiefere Flächen kön-
nen betroffen sein.
Aus dieser Definition des Schadens-
ausmaßes kann man ableiten, dass
bei große Biomasse bzw. große
Schimmelpilzbefälle > 0,5 m² (Ka-
tegorie 3) die Sanierung durch
Fachfirmen durchgeführt werden
muss. Kleinere Schäden können
selbst bzw. durch „normale Hand-
werksunternehmen“, z.B. Maler
durchgeführt werden.
Bei der Beantwortung der
Frage 2, „
Was ist eine Fachfirma
?“,
sollte es sich hier um ein Unter-
nehmen handeln, welches nicht nur
über Erfahrung im Sanieren von
Feuchtigkeitsschäden verfügt, son-
dern sich darüber hinaus mit ei-
nem entsprechenden Schimmelpilz-
sanierungslehrgang qualifiziert hat.
Dieser neue Leitfaden ist kosten-
los zu beziehen von: GVP Gemein-
nützige Werkstätten Bonn
In den Wiesen 1–3, 53227 Bonn
Telefon (02 28) 97 53-2 09 oder –
2 10, Bestellungen per E-Mail:
Der Lehrgang Schimmelbeseitigung
in Gebäuden ist 4-tägig und fin-
det statt im HBZ Münster:
24. und 25. März 2006; 7. und 8.
April 2006.
ARBEITSKREISE
Schimmelschadenbeseitigung
Dipl.-Ing.
Norbert
Becker
Leiter des
Arbeitskreises
„Fachgerechte
Schimmel-
schaden-
beseitigung“
Am Waldwinkel 16
51069 Köln
Telefon: (02 21) 6 80 34 96
Telefax: (02 21) 6 80 34 92
E-Mail:
1...,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16 18,19,20,21,22,23,24,25,26,27,...48
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