Schützen & Erhalten · September 2013 · Seite 21
        
        
          
            ein „Formular für Stellungnahmen“, das Sie per
          
        
        
          
            E-Mail oder Post bis spätestens
          
        
        
          
            
              06. September
            
          
        
        
          
            
              2013
            
          
        
        
          
            an die GDV-Geschäftsstelle senden können.
          
        
        
          
            Gesamtverband der
          
        
        
          
            Deutschen Versicherungswirtschaft,
          
        
        
          
            z. H. Herrn Christoph Gerwin
          
        
        
          
            Wilhelmstraße 43/43G, 10117 Berlin
          
        
        
          
            E-Mail: 
          
        
        
        
          
            “
          
        
        
          Nun wird die Frist zur Konsultation bei Veröf-
        
        
          fentlichung in der S&E bereits verstrichen sein,
        
        
          während wir derzeit noch an der Stellungnahme
        
        
          arbeiten… Da diese Richtlinie neben den mi-
        
        
          krobiologisch-diagnostischen Aspekten auch die
        
        
          technische Trocknung behandelt, habe ich mir
        
        
          Unterstützung durch Wolfgang Böttcher (DAN-
        
        
          KE!) geholt, dessen Anmerkungen ich hier ent-
        
        
          sprechend gekennzeichnet mit ein ießen lasse.
        
        
          Doch schauen wir uns nun einige Aspekte der
        
        
          Richtlinie an.
        
        
          Der Geltungsbereich wurde festgelegt auf
        
        
          Leitungswasserschäden, Sanierungsmaßnahmen
        
        
          greifen hier erst in der UBA-Kategorie 3, also bei
        
        
          großen Schäden ab 0,5m² Befalls äche. Kleinere
        
        
          Schäden soll der Versicherte selbst behandeln,
        
        
          damit ist das Thema „Kleiner Befall“ abgehan-
        
        
          delt. Bleibt die Frage offen, ob damit auch ab-
        
        
          gehakt ist, dass die Versicherung nur für große
        
        
          Schimmelpilzschäden eintritt. Dies wäre aber
        
        
          in Übereinstimmung zu sehen mit rechtlichen
        
        
          Würdigungen, die einen Mangel/Schaden auch
        
        
          erst in der Kategorie 3 nach UBA anerkennen.
        
        
          Des Weiteren beschreibt die Richtlinie Metho-
        
        
          den zur Erfassung der Schimmelpilzbelastung, zur
        
        
          Feuchtemessung und beinhaltet einen umfang-
        
        
          reichen Anhang zur Gestaltung und Mindestan-
        
        
          forderungen an das Gutachten. Insbesondere der
        
        
          letzte Teil ist sehr gut gelungen.
        
        
          Im Glossar hingegen sind einige Stilblü-
        
        
          ten aufgefallen. So ist
        
        
          
            „Foggen eine Methode
          
        
        
          
            zur Schimmelsanierung“.
          
        
        
          Das können wir be-
        
        
          stätigen, siehe auch S&E 4/2012
        
        
          (6)
        
        
          . Wolfgang
        
        
          Böttcher stellt fest: dass wir schon lange nicht
        
        
          mehr von Leckage (Volumenstrom) sondern von
        
        
          Leckstellen reden, hat sich dort auch noch nicht
        
        
          herumgesprochen.
        
        
          Ein großes Kapitel ist dem Thema Desinfek-
        
        
          tion gewidmet. Positiv ist anzumerken, dass man
        
        
          sich durchaus der Grenzen von Desinfektionsme-
        
        
          thoden bewusst zu sein scheint und zumindest
        
        
          Desinfektion und Feinreinigung als eine Einheit
        
        
          ansieht. Allerdings wird dieser Ansatz nicht über
        
        
          alle Sanierungsschritte und Verfahren durchge-
        
        
          halten und mitunter ist die Desinfektion dann
        
        
          doch wieder die alleinige Sanierungsmethode.
        
        
          Auch die Anleitung zur Estrich-Desinfektion ist
        
        
          leidlich unkritisch, weil nicht de niert wird,
        
        
          wann aus technischer und mikrobiologischer
        
        
          Sicht ein solches Verfahren anwendbar ist und
        
        
          wann ausgebaut werden muss. Die Wirksamkeit
        
        
          von Desinfektionsmitteln als gegeben anzuse-
        
        
          hen, wenn ausreichend viel und lange Desinfek-
        
        
          tionsmittel eingebracht wird, ist ein Trugschluss.
        
        
          Denn was ist viel und lange und wie kommt der
        
        
          Sanierer an diese Daten? Gleichzeitig steht im
        
        
          Kapitel Demontage:
        
        
          
            „Eine vollständige Entfernung des befallenen
          
        
        
          
            Materials ist zur Erreichung der Sanierungsziele
          
        
        
          
            nicht grundsätzlich erforderlich, wenn dieses aus-
          
        
        
          
            reichend gereinigt und desin ziert werden kann.“
          
        
        
          Also wenn, dann bitte ausreichend desin -
        
        
          ziert und gereinigt. Und wiederum die Frage, was
        
        
          ist ausreichend? Da besteht Überarbeitungsbe-
        
        
          darf und wird von unserer Seite entsprechend
        
        
          kommentiert werden. Immerhin, und das werte
        
        
          ich in der Tat für einen Fortschritt, ist zumindest
        
        
          teilweise angekommen, dass Biomasse auch nach
        
        
          einer Desinfektion entfernt werden muss, also
        
        
          die Reinigung resp. Feinreinigung dazugehört.
        
        
          Auch der Erfolgskontrolle und Sanierungskontroll-
        
        
          messung ist ein größeres Kapitel gewidmet. Und
        
        
          da hat wirklich mal jemand aufgepasst! Es wird
        
        
          nämlich darauf hingewiesen, dass nach Desin-
        
        
          fektionsmaßnahmen Kultivierungsverfahren nicht
        
        
          geeignet sind, um den Sanierungserfolg nachzu-
        
        
          weisen. Vielmehr ist auf Partikelmessungen oder
        
        
          Direktmikroskopie zurückzugreifen bzw. diese
        
        
          Methoden mit Kultivierungsverfahren zu kombi-
        
        
          nieren. Dies stimmt auch mit unseren Empfeh-
        
        
          lungen zur Sanierungskontrollmessung überein.
        
        
          Aber richtig geärgert habe ich mich über
        
        
          Folgendes:
        
        
          
            „Es gibt derzeit keinen Ausbildungsberuf, der
          
        
        
          
            die für die Schimmelpilzsanierung notwendigen
          
        
        
          
            Kenntnisse und Fähigkeiten umfassend vermittelt.
          
        
        
          
            Auch gibt es keine behördliche Prüfung oder Zu-
          
        
        
          
            lassung für einen Sanierungs-Fachbetrieb.“
          
        
        
          Abwarten, hier ist das letzte Wort noch nicht
        
        
          gesprochen.
        
        
          Wolfgang Böttcher bewegen vor allem die
        
        
          Ausführungen zur technischen Trocknung: Es
        
        
          ist immer die Rede von sofort einsetzenden
        
        
          Trocknungsmaßnahmen. Meist wird der Sanierer
        
        
          doch erst nach einer Woche, wenn überhaupt,
        
        
          gerufen. Richtig ausgeführt ist, dass das Absau-
        
        
          gen von freiem Wasser die effektivste Metho-
        
        
          de zur Bauteiltrocknung ist. Dann kommt der
        
        
          kapillare Transport und dann kommt noch die
        
        
          Diffusion. Dass der kapillare Transport so lan-
        
        
          ge wie möglich aufrechterhalten werden soll,
        
        
          steht dort aber nicht. Das ist aber, wichtig, um
        
        
          diffusionsbedingte trockene Bauteilober ächen
        
        
          mit nassem Kern zu vermeiden. Da kann später
        
        
          wieder Schimmelpilzwachstum einsetzen. Als
        
        
          Trocknungsprinzipien werden die Umströmung
        
        
          von Bauteilen mit trockener Luft und Durch-
        
        
          strömung von Hohlräumen und Materialien mit
        
        
          trockener Luft angeführt, ohne dass dies wei-
        
        
          ter ausgeführt wird. Bei Trocknung der Estrich-
        
        
          Dämmschicht soll im Innenraum das Absaugen
        
        
          mit HEPA-Filter erfolgen, bei Ableitung nach
        
        
          außen sind aber keine Maßnahmen notwendig.
        
        
          Auch dort muss ein HEPA-Filter eingesetzt wer-
        
        
          den, wenn die Luft nicht gerade in Bereiche ge-
        
        
          hen kann, wo im Umfeld keine Häuser sind. Das
        
        
          hygrometrische Luftfeuchteausgleichsverfahren
        
        
          fehlt im Anhang zu den Feuchtemessverfahren
        
        
          ganz. Nur die Widerstandsmessung, kapazitive
        
        
          Messung, Mikrowelle und Neutronensonde haben
        
        
          dort Platz. Wir (WTA) wollen aber das hygrome-
        
        
          trische Luftfeuchteausgleichsverfahren favori-
        
        
          
            Fachbereiche
          
        
        
          
            Schimmelpilze