Schützen & Erhalten · September 2013 · Seite 15
        
        
          Unter Berücksichtigung des Alters des
        
        
          Gebäudes dürfte mit Ablauf der üblicher-
        
        
          weise angenommenen Lebensdauer eines
        
        
          Gebäudes mit z.B. 80 Jahren ein merkan-
        
        
          tiler Minderwert entfallen (in Anlehnung an
        
        
          das Urteil des LG Frankfurt am Main in DAR
        
        
          1984, S. 319).
        
        
          Aber auch hier gilt zu berücksichtigen,
        
        
          ob es sich um ein wertvolles denkmalge-
        
        
          schütztes Gebäude mit mehr als 120 Jahren
        
        
          Alter handelt oder um einen zweckmäßigen
        
        
          Bürobau, der mehr als 80 Jahre alt ist.
        
        
          Im Falle des denkmalgeschützten Ge-
        
        
          bäudes muss man gegebenenfalls ausnahms-
        
        
          weise über einen merkantilen Minderwert in
        
        
          diesem Fall nachdenken, nicht aber bei dem
        
        
          Bürogebäude, das seine Lebensdauer über-
        
        
          schritten hat.
        
        
          Unter Abwägung der vorgenannten Gesichtspunk-
        
        
          ten wird man eine Bandbreite für einen merkan-
        
        
          tilen Minderwert annehmen, den man dann der
        
        
          nachfolgenden beispielhaften Tabelle zugrunde
        
        
          legt. Im nachfolgenden Fall ist von einer Band-
        
        
          breite von 3% bis 7% ausgegangen worden.
        
        
          In der nachfolgenden Tabelle ist dann der
        
        
          jeweils anwendbare Prozentsatz aus der Höhe der
        
        
          Reparaturkosten im Verhältnis zum Gebäudever-
        
        
          kehrswert unter Berücksichtigung des Alters des
        
        
          Gebäudes errechnet worden.
        
        
          
            Lebensdauer
          
        
        
          
            (80 Jahre)
          
        
        
          
            1/3 des mangelfreien
          
        
        
          
            Gebäudewertes als
          
        
        
          
            Reparaturkosten
          
        
        
          
            2/3 des mangelfreien
          
        
        
          
            Gebäudewertes als
          
        
        
          
            Reparaturkosten
          
        
        
          
            3/3 des mangelfreien
          
        
        
          
            Gebäudewertes als
          
        
        
          
            Reparaturkosten
          
        
        
          20 Jahre
        
        
          5%
        
        
          6%
        
        
          7%
        
        
          40 Jahre
        
        
          4%
        
        
          5%
        
        
          6%
        
        
          60 Jahre
        
        
          3%
        
        
          4%
        
        
          5%
        
        
          80 Jahre
        
        
          —
        
        
          —
        
        
          —
        
        
          
            Fachbereiche
          
        
        
          
            Sachverständige
          
        
        
          ®
        
        
          RASCOR - Pioniere der Bauabdichtung - in Essen
        
        
          RASCOR erö net eineweitere Filiale für Bauabdichtungen imallgemeinen
        
        
          Hoch- und Tiefbau mit Standort Essen. Unser lokales Team bietet Ihnen im
        
        
          Ruhrgebiet und den angrenzenden Regionen hochspezialisierte Dienst-
        
        
          leistungen und Lösungen für die nachstehenden Bereiche an.
        
        
          Telefon 0201 55 79 701
        
        
          Telefax 0201 55 59 32
        
        
        
        
          
        
        
          Weisse Wanne System RASCOR
        
        
          
        
        
          Schleierinjektionen
        
        
          
        
        
          Rissinjektionen
        
        
          
        
        
          Bauteilunterpressungen
        
        
          
        
        
          Betonsanierungen
        
        
          
        
        
          KMB-Ausführungen
        
        
          
        
        
          Kelleraußenisolierungen
        
        
          
        
        
          Horizontalsperren
        
        
          Rascor Abdichtungen GmbH
        
        
          Centrumstrasse 9
        
        
          D-45307 Essen
        
        
          Mitglied im Deutschen Holz- und Bautenschutzverband e.V.
        
        
          
            Rechenbeispiel:
          
        
        
          – Mangelfreier Gebäudeverkehrswert: 600.000€
        
        
          – Beseitigungskosten des Hausschwammes:
        
        
          200.000 €
        
        
          – Lebensdauer des Gebäudes: 20 Jahre
        
        
          Ergibt nach vorgenannter Tabelle 5% des Gebäu-
        
        
          deverkehrswertes als merkantile Wertminderung.
        
        
          Anhand der vorgenannten Anhaltspunkte
        
        
          lässt sich nachvollziehen, wie der Sachverstän-
        
        
          dige den merkantilen Minderwert ermittelt hat.
        
        
          Das ist erforderlich, um das Gutachten nachvoll-
        
        
          ziehbar und damit verwertbar zu machen (OLG
        
        
          Köln VersR 1994, S. 611 ff.).
        
        
          Die vorgenannten Ausführungen können als
        
        
          Anhaltspunkte für eine juristische Überprüfung
        
        
          dienen. Dabei sind die besonderen Umstände
        
        
          des Einzelfalls immer zu berücksichtigen. Dies
        
        
          kann auch zu erheblichen Abweichungen von
        
        
          dem vorgenannten Schema führen.
        
        
          Die Forderung nach Ersatz des merkantilen
        
        
          Minderwertes rechtfertigt sich auch aus nach-
        
        
          folgenden zwei Überlegungen: Grundsätzlich
        
        
          hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer eine
        
        
          Mitteilungsp icht für vorangegangene schwer-
        
        
          wiegende Bauschäden (BGH NJW 1965, S. 34,
        
        
          35). So sind frühere Schwammschäden einem
        
        
          Kau nteressenten mitzuteilen. Weiterhin ist zu
        
        
          beachten, dass die Rechtsprechung bereits dann
        
        
          eine arglistige Täuschung annimmt, wenn der
        
        
          offenbarungsp ichtige Verkäufer das Vorliegen
        
        
          eines Mangels nur für möglich hält, diesen aber
        
        
          in Kauf nimmt und gegenüber dem Käufer nicht
        
        
          offenbart (BGH WM 1983, S. 990).
        
        
          Die vorgenannten Ausführungen können nur
        
        
          Anhaltspunkte für die Ermittlung eines merkan-
        
        
          tilen Minderwerts sein. Entscheidend ist immer
        
        
          der Einzelfall.