Mit der neuen VOB 2002
„Vergabe und Vertragsord-
nung für Bauleistungen“
sind auch gleichzeitig die
„Allgemeine Technischen
Vertragsbedingungen für
Bauleitungen“ (ATV) DIN
18349 Betonerhaltungs-
arbeiten den anerkannten
Regeln der Technik ange-
passt worden.
Die DIN 18349 bezieht sich in
den Angaben der Ausführung auf
die Richtlinie „Schutz und In-
standsetzung von Betonbautei-
len“, herausgegeben vom Deut-
schen Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb) – Ausgabe Oktober
2001.
Die Richtlinie stellt mit der
Verankerung in der DIN 18349
eine gesetzliche Grundlage dar
und hat die Aufgabe:
„Das Ziel von Schutzmaßnah-
men ist die Erhöhung der Wider-
standsfähigkeit von Betonbau-
teilen gegen das Eindringen von
betonangreifenden oder korrosi-
onsfördernden Stoffen oder ge-
gen mechanische Einwirkungen
auf oberflächennahe Bereiche.“
Die DIN 18349 verlangt:
–
Im Abschnitt 0.2.2 ein In-
standsetzungskonzept und
einen Instandsetzungsplan
nach der Richtlinie des
DAfStb.
Im Teil 1 der Richtlinie „All-
gemeine Regelungen und
Planungsgrundsätze“ steht
unter Abschnitt 3 Planung:
„Mit der Beurteilung und
Planung von Schutz und In-
standsetzungsarbeiten muss
ein sachkundiger Planer be-
auftragt werden, der die er-
forderlichen besonderen
Kenntnisse auf dem Gebiet
von Schutz und Instandset-
zungen bei Betonbauwerken
hat.“
„Vor der Ausführung sind der
Istzustand des Bauteiles zu
ermitteln und dessen Sollzu-
stand festzulegen.“
„Für jedes Instandsetzungs-
vorhaben ist ein Instandset-
zungsplan (gegebenenfalls
einschließlich Leistungsver-
zeichnis) aufzustellen.“
„Der sachkundige Planer legt
fest, ob die geplante Maß-
nahme für die Erhaltung der
Standsicherheit erforderlich
ist und welche Maßnahmen
zur Überwachung der Ausfüh-
rung zu treffen sind.“
„Vom sachkundigen Planer
ist für die gewählte Ausfüh-
rung ein Instandsetzungs-
plan zu erstellen, der plan-
mäßige Inspektionen und
Angaben zu Wartung und In-
standhaltungsmaßnahmen
enthält.“
–
Im Abschnitt 0.2.3 Art der
Vorbereitung und zugehöri-
ge Nachbehandlungen
nach
der Richtlinie des DAfStb.
Also, nicht Sandstrahlen
oder Wasserstrahlen,
sondern
die genaue Festlegung des
Druckes und Angabe des
Oberflächenzieles mit der
geforderten Rautiefe.
–
Im Abschnitt 0.2.5 Art des
Korrosionsschutzes der Be-
wehrung
nach der Richtlinie
des DAfStb.
Also, nicht nur 2 × Rost-
schutz auftragen,
sondern
genaue Festlegung des In-
standsetzungsprinzipies R, W,
C oder K.
–
Im Abschnitt 0.2.6 Art der
Instandsetzungsbetone und
-mörtel mit zugehörigen Sy-
stemkompetenten
nach der
Richtlinie des DAfStb.
Die verwendeten Stoffe müs-
sen eine Grundprüfung für
Zementmörtel und Instand-
setzungsmörtel und -betone
mit zugehörigen Systemkom-
ponenten haben.
Im Abschnitt 0.3 Abweichung
von den ATV
Werden in der Leistungsbe-
schreibung andere Regelun-
gen als in den ATV beschrie-
ben gewählt, so sind diese
in der Ausschreibung genau
zu beschreiben. Im übrigen
gelten grundsätzlich die Fest-
legungen der DIN 18299
„Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art.
Zusammenfassung:
Vor jeder Instandsetzung
von Betonbauwerken ist, unab-
hängig davon ob die Standsi-
cherheit gefährdet ist oder
nicht, eine Untersuchung des
Istzustandes erforderlich und
daraus muss ein Instandset-
AUS DER PRAXIS
Planung von Sanierungsaufgaben an Betonbauwerken
zungskonzept erarbeitet werden.
Diese Leistung ist eine plane-
rische Aufgabe und jeder muss
sich darüber im klaren sein, dass
diese Leistungen nach der HOAI
sind und dann auch die Gewähr-
leistung danach greift – Haf-
tung für Planungsfehler.
Wer ist sachkundiger Planer?
Es gibt spezielle Planungsbü-
ros für diese Leistungen, z.B.
im Sachverständigenkreis des
DHBV e.V. (Köln) sind solche
Ingenieure Mitglied und diese
treffen sich regelmäßig zu ge-
meinsamen Fachtagungen und
Schulungen.
Dipl.-Ing. Frank Trebesius,
Planungsbüro für
Bausanierung, Unna