Schützen & Erhalten - page 21

Mit der neuen VOB 2002
„Vergabe und Vertragsord-
nung für Bauleistungen“
sind auch gleichzeitig die
„Allgemeine Technischen
Vertragsbedingungen für
Bauleitungen“ (ATV) DIN
18349 Betonerhaltungs-
arbeiten den anerkannten
Regeln der Technik ange-
passt worden.
Die DIN 18349 bezieht sich in
den Angaben der Ausführung auf
die Richtlinie „Schutz und In-
standsetzung von Betonbautei-
len“, herausgegeben vom Deut-
schen Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb) – Ausgabe Oktober
2001.
Die Richtlinie stellt mit der
Verankerung in der DIN 18349
eine gesetzliche Grundlage dar
und hat die Aufgabe:
„Das Ziel von Schutzmaßnah-
men ist die Erhöhung der Wider-
standsfähigkeit von Betonbau-
teilen gegen das Eindringen von
betonangreifenden oder korrosi-
onsfördernden Stoffen oder ge-
gen mechanische Einwirkungen
auf oberflächennahe Bereiche.“
Die DIN 18349 verlangt:
Im Abschnitt 0.2.2 ein In-
standsetzungskonzept und
einen Instandsetzungsplan
nach der Richtlinie des
DAfStb.
Im Teil 1 der Richtlinie „All-
gemeine Regelungen und
Planungsgrundsätze“ steht
unter Abschnitt 3 Planung:
„Mit der Beurteilung und
Planung von Schutz und In-
standsetzungsarbeiten muss
ein sachkundiger Planer be-
auftragt werden, der die er-
forderlichen besonderen
Kenntnisse auf dem Gebiet
von Schutz und Instandset-
zungen bei Betonbauwerken
hat.“
„Vor der Ausführung sind der
Istzustand des Bauteiles zu
ermitteln und dessen Sollzu-
stand festzulegen.“
„Für jedes Instandsetzungs-
vorhaben ist ein Instandset-
zungsplan (gegebenenfalls
einschließlich Leistungsver-
zeichnis) aufzustellen.“
„Der sachkundige Planer legt
fest, ob die geplante Maß-
nahme für die Erhaltung der
Standsicherheit erforderlich
ist und welche Maßnahmen
zur Überwachung der Ausfüh-
rung zu treffen sind.“
„Vom sachkundigen Planer
ist für die gewählte Ausfüh-
rung ein Instandsetzungs-
plan zu erstellen, der plan-
mäßige Inspektionen und
Angaben zu Wartung und In-
standhaltungsmaßnahmen
enthält.“
Im Abschnitt 0.2.3 Art der
Vorbereitung und zugehöri-
ge Nachbehandlungen
nach
der Richtlinie des DAfStb.
Also, nicht Sandstrahlen
oder Wasserstrahlen,
sondern
die genaue Festlegung des
Druckes und Angabe des
Oberflächenzieles mit der
geforderten Rautiefe.
Im Abschnitt 0.2.5 Art des
Korrosionsschutzes der Be-
wehrung
nach der Richtlinie
des DAfStb.
Also, nicht nur 2 × Rost-
schutz auftragen,
sondern
genaue Festlegung des In-
standsetzungsprinzipies R, W,
C oder K.
Im Abschnitt 0.2.6 Art der
Instandsetzungsbetone und
-mörtel mit zugehörigen Sy-
stemkompetenten
nach der
Richtlinie des DAfStb.
Die verwendeten Stoffe müs-
sen eine Grundprüfung für
Zementmörtel und Instand-
setzungsmörtel und -betone
mit zugehörigen Systemkom-
ponenten haben.
Im Abschnitt 0.3 Abweichung
von den ATV
Werden in der Leistungsbe-
schreibung andere Regelun-
gen als in den ATV beschrie-
ben gewählt, so sind diese
in der Ausschreibung genau
zu beschreiben. Im übrigen
gelten grundsätzlich die Fest-
legungen der DIN 18299
„Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art.
Zusammenfassung:
Vor jeder Instandsetzung
von Betonbauwerken ist, unab-
hängig davon ob die Standsi-
cherheit gefährdet ist oder
nicht, eine Untersuchung des
Istzustandes erforderlich und
daraus muss ein Instandset-
AUS DER PRAXIS
Planung von Sanierungsaufgaben an Betonbauwerken
zungskonzept erarbeitet werden.
Diese Leistung ist eine plane-
rische Aufgabe und jeder muss
sich darüber im klaren sein, dass
diese Leistungen nach der HOAI
sind und dann auch die Gewähr-
leistung danach greift – Haf-
tung für Planungsfehler.
Wer ist sachkundiger Planer?
Es gibt spezielle Planungsbü-
ros für diese Leistungen, z.B.
im Sachverständigenkreis des
DHBV e.V. (Köln) sind solche
Ingenieure Mitglied und diese
treffen sich regelmäßig zu ge-
meinsamen Fachtagungen und
Schulungen.
Dipl.-Ing. Frank Trebesius,
Planungsbüro für
Bausanierung, Unna
1...,11,12,13,14,15,16,17,18,19,20 22,23,24,25,26,27,28,29,30,31,...44
Powered by FlippingBook