Schützen & Erhalten - page 25

Praxis der Stellung von Sicherheitsleistungen bei
der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Stand: 15. Oktober 2003)
Bundesland
Baumaßnahmen der Länder
Baumaßnahmen anderer Anmerkungen
Öffentliche
Beschränkte Ausschrei- Auftraggeber (insbe-
Ausschreibungen
bungen/Freihändige
sondere Kommunen)
Vergaben
Baden-Württemberg
Empfehlung, bis zu be-
stimmtem Auftragswert
(z.B. 100.000 EUR) keine
Sicherheiten zu verlangen
(KVHB-Bau)
Bayern
Sicherheitsleistungen
Pilotprojekt:
grundsätzlich erst ab
Im Straßenbau befristet,
Auftragswert von mehr
Baubehelfe, Abbruch-
als 250.000 EUR
arbeiten, Wasserhaltung,
Verkehrssicherung sind
i.d.R. nicht mehr in die
Berechnungsgrundlage
für Gewährleistungssicher-
heiten einzurechnen
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Sicherheitsleistungen
Sicherheiten sollen i.d.R.
grundsätzlich erst ab Auf- nicht verlangt werden
tragswert von mehr als
250.000 EUR
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Sicherheitsleistungen
i.d.R. nicht
grundsätzlich erst ab Auf-
tragswert von mehr
als 250.000 EUR
Nordrhein-Westfalen
wie Regelung Bund (VHB) Sicherheitsleistung für
Vertragserfüllung erst ab
vorauss. Auftragssumme
von 500.000 EUR
Rheinland-Pfalz
Sicherheitsleistungen
Sicherheiten sollen i.d.R.
Im Straßenbau gleiche
grundsätzlich erst ab Auf- nicht verlangt werden
Regelung wie beim Bund,
tragswert von mehr als
mit Ausnahme Erhöhung
250.000 EUR
der Sicherheit bei fest-
gestellten Mängeln.
Saarland
wie Regelung Bund (VHB)
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Sicherheitsleistung
Sicherheiten sollen i.d.R.
i.H.v. 5% ab Auftragswert nicht verlangt werden
von 125.000 EUR
Schleswig-Holstein
wie Regelung Bund (VHB)
Thüringen
Bund
Sicherheitsleistungen
Sicherheiten sind i.d.R.
Besonderheit im Straßen-
grundsätzlich erst ab
nicht zu verlangen.
und Brückenbau
Auftragswert von
(ZVB/E-StB):
250.000 EUR
Bei einer Auftragssumme
von mehr als 250.000 EUR
ist Sicherheit für Vertrags-
erfüllung in Höhe von 5%
der Auftragssumme (ohne
Nachträge) zu stellen;
diese wird nach vorbehalts
loser Annahme der
Schlusszahlung in Gewähr
leistungssicherheit i.H.v.
2% der Abrechnungs-
summe umgetauscht. Sind
noch festgestellte Mängel
zu beseitigen, erhöht sich
die Sicherheit um den
dreifachen Betrag der
voraussichtlichen Aufwen-
dungen für die Mängel-
beseitigung
Anmerkung: Es gibt offensichtlich in keinem Bundesland Statistiken über die
Inanspruchnahme von Sicherheitsleistungen durch die Auftraggeber, wie dies
vom Bund für die Jahre 1997–1999 festgehalten wurde.
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